Ich meinte nicht die Schöpfungshöhe des Werkes des Klägers, sondern die des Werkes des Beklagten. Ich könnte mir zB. gut vorstellen, das Jemand eine Parodie auf Mario erstellen könnte und sogar die Original-Mario-Sprites darin verwenden könnte, ohne dafür von Nintendo belangt werden zu können, wenn nur die Schöpfungshöhe der Parodie ausreichen hoch und ausreichend gut erkennbar ist. Aber man begäbe sich mit einer solchen Parodie auf juristisches Glatteis, weil halt nicht vohersagbar ist, wie der Richter das Werk des Beklagten, resp. seine Schöpfungshöhe, einschätzen wird.







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