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Thema: Nintendo Spiel makern ... und die Rechte?!?

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  1. #22
    Zitat Zitat von Owly Beitrag anzeigen
    Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel? Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.
    Wenn du einen Charakter benutzt, der Mario heißt, wie Mario aussieht und klar erkennbar Mario ist, dann verletzt du Nintendos Urheberrechte, ganz egal, woher dieser Sprite stammt. Auch wenn er zu 100% selbstgezeichnet wäre, ändert das nichts daran, das er die (fiktive) Person "Mario" darstellt, die du nun einmal nicht benutzen darfst, wenn sich Nintendo daran stört.

    Würde der Klemptner statt einer roten eine gelbe Hose tragen, und nicht Mario, sondern Pepe heißen, dann sieht die Sache wieder vollkommen anders aus. Aber Mario ist Mario und gehört damit Nintendo. urheberrecht bezieht immer auch die "Idee", also die "Geistige Schöpfung" mit ein. Die Ausführung spielt nur eine untergeordnete rolle. Übernimmst du die Idee eines anderen mit einem ausreichenden Detailgrad, das vermutet werden kann, du hättest diese Idee kopiert, begehst du einen Urheberrechtsbruch.



    Die Schöpfungshöhe, die Das'O' Anspricht, hatt damit zwar was zu tun, aber meinem Wissen nach, ist seine Ausführung falsch. Dein Eigenanteil an der Schöpfungshöhe kann dich nicht vor einer Verurteilung wegen einem Urheberrechtsbruch bewahren, wenn du dich bei einer fremden Idee bedient hast. Wenn du eine fremde Idee klaust, dann begehst du Urheberrechtsbruch. Wie hoch dein Eigenanteil am resultat ist, spielt keine Rolle. Urheberrecht ist meinem Wissen nach aber eine rein Privatrechtliche Angelegenheit. D.H. "Wo kein Kläger, da kein Richter." Man hört ja beispielsweise oft genug, dass Autoren Filmstudios verklagen, weil diese angeblich Ideen aus ihren Büchern geklaut haben. Meistens einigen sich die Parteien dann außergerichtlich auf eine entsprechende Entschädigungszahlung und das wars.

    Die Schöpfungshöhre entscheidet hier also lediglich darüber, ob der vermeindliche rechteinhaber ÜBERHAUPT ein Urheberrecht anmelden darf. Denn das ist nur der Fall bei künstlerisch individuellen Schöpfungen und Ideen. Den Richter könnte also Sagen: "Ich akzeptiere die Urheberrechtsansprüche DES KLÄGERS nicht, weil bei dem angeblich kopierten Werk keine ausreichend individuelle Schöpfungshöhe seitens des Klägers erkennbar ist."
    Salopp ausgedrückt, besagt der Begriff Schöpfungshöhe nur, dass du nicht in den Wald gehen darfst, dort einen Stein aufsammeln und anschließend alle leute verklagen Kannst, die Steinhäuser haben, weil du Urheberrecht auf "Stein" anmeldest. Jeder Richter wird dann sagen, da du den Stein nicht selber erschaffen hast, ist keine Schöpfungshöhe erkennbar und damit kein Anspruch gegeben.

    Auf den Charakter Mario beispielsweise HAT Nintendo Urheberrechte, weil hier ganz klar eine Individuelle Schöpfung einer fiktiven Person vorliegt. Die Idee "Kleiner Klemptner mit Schnurrbart" würde von der Schöpfungshöhe her aber keinen Urheberrechtsstreit rechtfertigen. Du bist also frei, so viele kleine Klemptner mit Schnurrbart zu verwenden, wie du willst ... so lange keiner davon Mario heißt und wie mario aussieht.

    Geändert von caesa_andy (23.08.2012 um 10:38 Uhr)

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