Nein, haben sie nicht. Wenn etwas unter CC lizensiert ist, schließt es automatisch GEMA-Mitgliedschaft aus, da beides eindeutig inkompatibel ist. Klar, der BBeG ist nicht die Gema (die nur ihren Job tut), sondern der Gesetzgeber, aber das ändert nichts daran, dass das Verfahren in der Form seitens Gema/Gesetzgeber dämlich ist.
Die Beweislastumkehr muss aufgehoben werden, weil sie eindeutig nichtmehr der aktuellen Situation entspricht. Der Fall, auf den man sich da beruft, ist absolut lächerlich.