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Thema: Thema: deutsch patch

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Kynero Beitrag anzeigen
    Wenn man den RPG Maker legal erworben hat, kann man sogesehn mit ihm machen was man will. Er gehört ja dann sozusagen dir.
    Als Beispiel dient dazu eine einfache Puppe aus dem Laden: Diese kann man kaufen und danach kann man mit ihr machen was man will. Kaputt machen, draufhauen oder auch schweinische Sachen! Hat man diese aber geklaut und will sie verändern, ist das strafbar, da man diese Ware illegal zu seinem Zwecke missbraucht. Man kann die veränderte Puppe dann ja weiterverkaufen, und das obwohl es eigentlich überhaubt nich das eigene Eigentum ist.
    So auch mit dem Maker....
    Hat man ihn also illegal(allein das ist schon nicht sehr sauber) ist es verboten dieses Modul mit Patche's auszustatten. Da die meisten ihn aber sowieso illegal erworben haben..

    Bin mir aber nicht ganz sicher bei der Sache.
    rofl die Katz
    Es ist alles falsch. Du erwirbst beim kaufen des RPG Makers nicht das Programm. Du erwirbst wie bei den meisten anderen Programmen auch, nur eine Nutzungslizenz. Diese verbietet dir das Programm zuverändern und an andere weiterzugeben(Außer du gibst deine Lizenz auch weiter). Genauso ist es nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt das Programm via Reverseengeniering in eine lesbare Form zu übersetzen. Diese Bedingungen sind hier nicht gegeben.(das lässt sich im Deutsch Gesetzbuch nachlesen)
    Eine Puppe du du kaufst ist dein Eigentum. Mit Eigentum kann jeder machen was er will.

  2. #2

    also..

    Also ich habe meinen rpg-maker 2000 mit einem Deutschpatch gepatcht da ich erst seit 1 jahr englisch habe ist das ok? (ich bin 14) aber fröhlicher Benutzer
    des Rpg-makers und ich habe auch schon richtige Vorstellungen von meinem Spiel das ich am makern bin. (Für die Rechtschreibfehler will ich mich entschuldigen)

  3. #3
    *räusper* Soll kein hinweisendes "*hust*" sein sondern die Vorbereitung auf einen Vortrag ^^

    Generall sind alle Deutsch-Patches illegal (mehr oder weniger), wobei der für den VX am allerallerwenigsten illegal ist (mMn gar nicht). Dies hat damit zu tun, dass nur eine DLL durch eine eigene ersetzt wird und so. Der für den XP ist am illegalsten, weil er ihn nämlich gleichzeitig so crackt, dass man ihn nicht mehr registrieren muss, also auch nichts mehr bezahlen muss. Außerdem: auf den XP und den VX schaut Enterbrain schon ein wenig, vorallem weil diese hierzulande auch legal zu erweben wären. Bei den Deutschpatches für 2k und 2k3 gilt: "Illegal, aber wen kümmerts?" In der Tat kümmert es nämlich nicht mal Enterbrain. Das gilt auch für die ganzen illegal "besorgten" Versionen vom 2k(3) - 95% der Community besitzen einen solchen, ich übrigens auch. Auf den 95er gehe ich jetzt nicht ein.

    Falls es wen interessiert - außer dem PP und dem SSS sind meine Patches auch illegal ^^

    Fazit: Die Antwort auf deine ursprüngliche Frage wäre "ja" (ich bin der Meinung, dass dies für den VX-Patch nicht gilt, aber da gibt es auch Gegenmeinungen). Wobei man aber hinzufügen muss - ob du dir einen Deutschpatch lädst oder nicht, schert Enterbrain einen Dreck. Es gab in dieser Comm afaik noch keinen Fall, wo sowas irgendwelche strafrechtlichen Folgen hatte oder dergleichen. Das gilt übrigens nicht für den Deutschpatch für den XP, und zwar aus den oben genannten 2 Gründen, dass dieser 1) das Berappen umgeht und 2) Enterbrain der XP wichtiger ist als die früheren Versionen.

    mfG Cherry

    Edit:
    Zitat Zitat von Lunas Beitrag anzeigen
    Ich weiß schon das der Maker auf Englisch besser ist
    (Wegen der zahlreichen Tutorial´s die meist auf Englisch sind)
    aber wenn man zuvor schon ein wenig mit dem
    Englischen Maker gearbeitet hat fällt es einem wesendlich leichter.
    Wieso lässt du ihn dann nicht gleich auf Englisch, wenn du eh schon damit zurechtkommst? oO

    Geändert von Cherry (27.03.2008 um 10:25 Uhr)

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