Zitat Zitat von Kynero Beitrag anzeigen
Wenn man den RPG Maker legal erworben hat, kann man sogesehn mit ihm machen was man will. Er gehört ja dann sozusagen dir.
Als Beispiel dient dazu eine einfache Puppe aus dem Laden: Diese kann man kaufen und danach kann man mit ihr machen was man will. Kaputt machen, draufhauen oder auch schweinische Sachen! Hat man diese aber geklaut und will sie verändern, ist das strafbar, da man diese Ware illegal zu seinem Zwecke missbraucht. Man kann die veränderte Puppe dann ja weiterverkaufen, und das obwohl es eigentlich überhaubt nich das eigene Eigentum ist.
So auch mit dem Maker....
Hat man ihn also illegal(allein das ist schon nicht sehr sauber) ist es verboten dieses Modul mit Patche's auszustatten. Da die meisten ihn aber sowieso illegal erworben haben..

Bin mir aber nicht ganz sicher bei der Sache.
rofl die Katz
Es ist alles falsch. Du erwirbst beim kaufen des RPG Makers nicht das Programm. Du erwirbst wie bei den meisten anderen Programmen auch, nur eine Nutzungslizenz. Diese verbietet dir das Programm zuverändern und an andere weiterzugeben(Außer du gibst deine Lizenz auch weiter). Genauso ist es nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt das Programm via Reverseengeniering in eine lesbare Form zu übersetzen. Diese Bedingungen sind hier nicht gegeben.(das lässt sich im Deutsch Gesetzbuch nachlesen)
Eine Puppe du du kaufst ist dein Eigentum. Mit Eigentum kann jeder machen was er will.