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  1. #1
    Zitat Zitat
    Ist das nicht relativ egal? Wenn der Einzelhandel das Spiel ohne die USK Freigabe nicht führt, dann ist das Spiel wirtschaftlich doch ohnehin beerdigt. Egal ob die BPjM der USK nachträglich noch zustimmt oder nicht.
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.

    Zitat Zitat
    Man darf gespannt sein, ob das von der USK nur ein "Ausrutscher" war (der auf jeden Fall korrigiert werden müsste), oder ob man mit einer Hexenjagd auf Anime- und Manga (und Artverwandtes) wie in den 80ern und 90ern auf Horrorfilme und alles, was mit Ninjas zu tun hat, rechnen darf.
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?

  2. #2
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?
    Weil die USK mit ihrer Einschätzung, welche Art von Darstellungen "schwer jugendgefährdend" sind eventuell nicht allein ist?
    Gründer der JRPG-Challenge
    JRPG-Challenge 2018 - You'll never see it coming!



  3. #3
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.
    Ist halt die Frage wer sich in dem Fall bereit erklärt das Spiel zuführen. Media Markt und Saturn gehören ja zum selben Unternehmen also gehe ich davon aus Saturn die Spiele auch nicht führen würde. Wenn Amazon und EB-Games eine ähnliche Politik fahren „könnte“ es sich schon nicht mehr lohnen in die "BPjM Instanz" zugehen.

    Letztendlich kann ich nicht abschätzen wie erfolgsversprechend der Ansatz ist auf eine BPjM Prüfung zu vertrauen. Deren Ausgang ist ungewiss, und dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen, was zu einer verschobenen Veröffentlichung führen dürfte. (Ich bin mir bei dem Ablauf auch nicht klar. Testet die BPjM überhaupt Medien bevor sie in Deutschland erschienen sind? Das Spiel ohne USK-Kennzeichen und ungewisser BPjM Prüfung zu veröffentlichen dürfte noch heikler sein. Welcher Laden will sich den das Spiel hinlegen, wenn es unter Umständen indiziert wird und er sie nur noch schwer wieder los wird.) Letztendlich muss der Publisher das abwägen, ob die Einzelhandelspräsenz ausreichend ist und ob nicht zu viele Interessenten das Spiel schon vorher importieren. Ich schätze aber mal dass es für kleine Publisher auch nur schwer abschätzbar ist weil die Verweigerung der USK-Kennzeichnung ja nun nicht so häufig ist. (Soweit mir bekannt.) Ich würde mich z.B. nicht wundern wenn NISA und PQube noch nie vor dem Problem gestanden sind.

    Wenn Sony sie nicht lässt ist die Sache sowieso gegessen.

    Dann kann die USK vielleicht keine Spiele verbieten, aber das Endergebnis kommt dem schon recht nahe.
    Geändert von Kayano (26.08.2016 um 17:39 Uhr)
    Beschäftigt mit: Anime Fall Season 25
    Beendet: Tower Wizard (PC), Tiny Tina's Wonderlands (PC), Fullmetal Alchemist (Anime), Elderand (PC), Wall World (PC)
    2024: Journey to Incrementalia (PC), Rogue Legacy (PC), Adrian Tchaikovsky - Die Kinder der Zeit, Liu Cixin - Die drei Sonnen, T.S. Orgel - Behemoth, Lunacid (PC), Forager (PC)

  4. #4
    Im Endeffekt können sie den Kram einfach digital veröffentlichen und lassen physische Releases bei J-Rpgs einfach weg. Geht eh immer mehr in die Richtung. Wenn dann Deutschland mal irgendwann nicht einmal mehr das ohne USK Prüfung erlaubt, dann muss man wieder umdenken. Aber bislang geht das noch. Wobei wenn sie das verlangen (oder sagen wir, nicht geprüft = indiziert gilt und somit nicht geprüfte Spiele nicht "beworben" werden dürfen aka nicht wirklich normal in den digitalen shops gezeigt werden dürfen), wird das auch mit Steam und co. ne lustige Sache. Natürlich, jetzt wo es geprüft wurde, ist digital auch nicht mehr drin. Was.. man jetzt auch nicht als sonderlich sinnvoll ansehen kann, aber wie dem auch sei. Ist halt so.

  5. #5
    Child porn still thrives in Japan despite so-called crackdown, says rights group

    Geht nicht um die Schlagzeile, sondern um den Artikel und den Gesamtzusammenhang. Kann mir gut vorstellen, dass das noch interessanter wird in Zukunft.


    Mein zweites Spiel, jetzt bereit für eure Wishlist! =D

  6. #6
    Find ich auch zum Kotzen, diese Geschichte. Nicht dass es besonders schade um ausgerechnet Criminal Girls 2 wäre, aber es geht ums Prinzip. Wenn so mit einem relativ harmlosen Spiel verfahren wird, zeigt das nur mal wieder, dass Zensur in Deutschland existiert und vorangetrieben wird. Ob indirekt oder nicht spielt da keine Rolle mehr imho, läuft grundsätzlich auf das Gleiche hinaus. Wenn man am vorliegenden Beispiel die Messlatte ansetzen würde, gäbe es noch Unmengen von Medienmaterial, das bei uns plötzlich nicht mehr zulässig wäre bzw. nicht mehr verkauft werden könnte, obwohl es im Rest der Welt oder zumindest den allermeisten Ländern dafür keinen Grund zur Beanstandung gibt. Das Problem ist, wie viel da von Interpretation abhängt. Wenn man Anstößigkeit derart pauschal definiert und Dinge unterstellt, die ggf. gar nicht unmittelbar vorhanden sind oder eben im Auge des Betrachters liegen, dann lädt das langfristig nur zu Willkür von selbsternannten Sittenwächtern ein (müssen nur entsprechende Leute in der USK tätig werden... vielleicht ist das bereits der Fall). Hoffe zwar, dass das hier eine Ausnahme bleibt, aber als Tendenz find ich diese Entscheidung definitiv besorgniserregend.

  7. #7
    Da direkt zwei Titel betroffen sind, wird das keine Ausnahme sein. Vor allem sind es zwei Titel die SEHR ähnlich zu manchen Titeln sind, die es ganz normal in Deutschland gibt. Criminal Girls hat ein Prequel, Valkyrie Drive hat Senran Kagura, was der selbe Dev ist und somit auch nicht sonderlich anders sein sollte.

    Ich hoffe zwar auch immer auf sowas wie Ausnahmen, aber in diesem Fall.. ist das leider extrem unwahrscheinlich. Wenn sie nicht den "Neuzugang" beim Personal oder was auch immer da jetzt passiert ist beheben. Sprich das momentane Verhalten muss offiziell als Fehler und falsch anerkannt werden.

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