Zitat Zitat von Zakkie Beitrag anzeigen
Und was ist mit den Fällen, wo man dann sich doch über das Gesetz stellt? Und ich rede nicht von irgendwelchen +18 Sachen, sondern direkt gewöhnliche Dinge.
Deutsche Behörden dürfen niemals mit illegal beschaffenen Indizien arbeiten. Sofern du als Nutzer niemals damit einverstanden bist, dass deine persönlichen Daten von einer Webseite erhoben werden dann dürfen die Behörden diese Daten auch niemals gegen dich verwenden.
Das deutsche Datenschutz recht ist mit abstand eines der strengsten auf der ganzen Welt. Es ist absolut ALLES verboten was nicht ausdrücklich (am besten mit doppelter Frage und bestätigungs Email) erlaubt worden ist.

Zitat Zitat von Zakkie Beitrag anzeigen
Ich habs ehrlich gesagt nicht durchgelesen. Wenn es so verankert ist, dann passt es ja. Heißt aber andersrum nur, dass dann die Personen selbst die Probleme bekommen und nicht das MMX/Atelier.
Die einzige Person, welche verklagt werden könnte, ist derjenige, welcher die Daten hochgeladen hat.
Das Problem ist aber, dass es sehr schwer wird diese Person zu finden da das MMX keinerlei personenbezogene Daten speichern darf, da es niemals eine Bestätigung dazu eingeholt hat. (zumindest nicht von mir)


Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
@Cornix
Problematisch wird es natürlich dann, wenn jemand beweist, dass die Admins von den Urheberrechtsverstößen wissen.
Das zu beweisen geht aber an das unmögliche. Es ist sehr viel einfacher für die Admins abzustreiten irgendetwas davon zu wissen als es für Kläger ist zu beweisen, dass sie etwas wissen.