Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
Ist mir schon klar, dass da Wörter im Schülersprachgebrauch simultan verwendet werden. Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.Zitat
Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).Zitat
Puh, da müsste ich mich jetzt dann noch einmal konkret in die ganz genauen Vorgaben für die Gesamtschulen in Niedersachsen einarbeiten. Das kann ich dann allerdings nicht aus dem Kopf, sondern bräuchte dafür die zentralen Vorgaben des Landes Niedersachsen ... die ich hier in NRW natürlich nicht zur Verfügung habe, wo ich einfach nur einen Blick in die kommentierte BASS werfen müsste. Da erkundigst du dich also am besten noch einmal beim entsprechenden Koordinator deiner Schule, die können das meist blind aus dem Kopf.Zitat
Wer krank ist, kann halt eher schlecht arbeiten.Zitat
Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.
Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.
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Reading: George R.R. Martin - "A Clash Of Kings"
Playing: ALttP (SNES)
Watching: Squid Game (Staffel 2)
Listening: The Halo Effect - "March Of The Unheard"
Geändert von Whiz-zarD (28.05.2013 um 19:15 Uhr)
Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.
So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.![]()
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Ich werde einfach morgen oder spätestens übermorgen mit ihr reden und nochmal nachfragen, ob das nun ein Test oder eine Klassen(eigentlich Kurs)arbeit war. Wenn es eine Arbeit war, werde ich sie darauf aufmerksam machen, dass (-.-) dies eigentlich differenziert bewertet werden müsse... Oder?
Wir haben einen Leiter pro Jahrgang und halt noch eine(n) Sekundarstufenleiter(in). Ich weiß aber grad nicht, wie das in der Oberstufe aussieht.Zitat von BIT
--Egal wie viel Wasser ein Feuer löschen mag, es wird immer einen Funken Hoffenung geben.
Und solange Menschen mit genügend Herzenswärme leben, kann aus diesem Funken wieder ein Inferno werden.