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Thema: WG#66 - Reisezielträume!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    So kommt man von Hölzchen auf Stöckchen und von Diskriminierung zu Nazis D:
    Wobei ich letztens noch gelesen hab, dass ein Gesetz erlassen wurde, in dem bei Notfällen die Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt werden dürfen... fing das im 3. Reich nicht auch so an?

    Aber egal, laut einer Zusatzklausel ist es einem wenigstens erlaubt, Widerstand zu leisten.

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  2. #2
    Zitat Zitat von Rayne Beitrag anzeigen
    Wobei ich letztens noch gelesen hab, dass ein Gesetz erlassen wurde, in dem bei Notfällen die Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt werden dürfen... fing das im 3. Reich nicht auch so an?
    Es gibt eine gefühlte Zillion Sondergesetze für Notfälle. Mein Liebling ist, dass die Bundeswehr im Kriegsfall die Herausgabe des wichtigsten Besitz des Deutschen fordern kann. Sein Auto. =D

  3. #3
    Gott sei Dank hab ich kein Auto.

  4. #4
    @Rayne: Die Grundrechte in ihrer Gesamtheit können dank Art.79 III GG nicht ausser Kraft gesetzt werden, denn dieser schützt die Art. 1 und 20 I-III GG (IV nicht, weil der kam erst später dazu) und logischerweise auch sich selbst und über diese beiden Artikel, also Menschenwürde und die Staatsgrundlagen sind quasi auch Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit Freiheit der Person und so weiter geschützt.
    Möglich ist das du die Artikel für den Verteidigungsfall meinst ( Art. 115a-l GG), welche den den Verfassungsorganen erweiterte Kompetenzen zusprechen aber damit kann man nicht wie die Grundrechte aushebeln wie eben erklärt, es ist also etwas ganz anderes als Art. 48 in der Weimarer Republik mit dem der Reichspräsident große Teile der Verfassung aushebeln konnte.

    Geändert von wusch (21.01.2012 um 14:45 Uhr)

  5. #5
    Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
    @Rayne: Die Grundrechte in ihrer Gesamtheit können dank Art.79 III GG nicht ausser Kraft gesetzt werden, denn dieser schützt die Art. 1 und 20 I-III GG (IV nicht, weil der kam erst später dazu) und logischerweise auch sich selbst und über diese beiden Artikel, also Menschenwürde und die Staatsgrundlagen sind quasi auch Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit Freiheit der Person und so weiter geschützt.
    Möglich ist das du die Artikel für den Verteidigungsfall meinst ( Art. 115a-l GG), welche den den Verfassungsorganen erweiterte Kompetenzen zusprechen aber damit kann man nicht wie die Grundrechte aushebeln wie eben erklärt, es ist also etwas ganz anderes als Art. 48 in der Weimarer Republik mit dem der Reichspräsident große Teile der Verfassung aushebeln konnte.

    Zum erstenTeil: "Die Grundrechte in ihrer Gesamtheit"
    Na Gut, dann nehmen sie dir das Auto nur zur Hälfte weg...

    Nja und selbst wenn es ein Gesetz gegen die Vollständige Außerkraftsetzung der Grundrechte gibt, erstens glaub ich denen sowieso kein Wort und zweitens gibt es jede Menge Dinge, die wir nicht wissen... so ein bisschen Order 66 wie bei Star Wars wo nur die höchsten Tiere was von wissen. O.o

    Ja, ich bin Verschwörungstheoretiker!

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