Solche Aussagen kann man dann getrost ignorieren. Eher gebe ich der Firma oder dem Pixler Credits, aber nicht dem Ripper oder einem Schlumi, der irgendetwas auf Basis eines fremden Werks editiert hat.Zitat
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Geändert von Davy Jones (06.01.2012 um 20:50 Uhr)
Wobei man hier unterscheiden muss wie stark editiert wurde. Ist der selbstschöpferische Anteil hoch genug, dann ist auch ein Edit rechtlich geschützt. Als Beispiel nehme ich mal Biohazzards Cold Winter (ist bestimmt bekannt). Viele seiner Maps basieren auf gerippten Grafiken, aber sie unterscheiden sich stark vom Original.
Ich finde es allerdings auch sehr dreist wenn einige Leute für simple Edits denken, dass sie Credits erwarten können. Ich habe mal gesehen, dass jemand in einem Charset die Augenfarbe geändert hat (also 6 Pixel in der gesamten Grafik) und daraufhin seinen Namen in das Charset reingesetzt hat.
Die Lunar Rips erkenne ich zumindest problemlos wieder, sind halt einfach nur andere Farb-/Sättigungsstufen, hier und da was weggeschnitten und angeklebt und dann noch ein bisschen Schnee drüber. Der Unterschied zum Original ist einfach nicht groß genug, ganz zu schweigen von den Castlevania-Texturen.
Hier hätte schon bis zur Unkenntlichkeit drübereditiert werden müssen, damit da ein Anspruch auf Copyright entsteht.
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Wenn ich gerade ein Spiel entwickelt hab, das ich verkaufen will und mir gute Gewinnchancen bei ausrechne, geb ich meine Ressourcen sicher nicht frei.Zitat
Kommt aber ein Entwickler 5 Jahre später und der Hype um mein Spiel ist weitestgehend vorbei und er will meine Ressourcen - warum nicht? Er zahlt so und so viel und darf's dafür verwenden. Ist doch 'n netter kleiner Zusatzerwerb. Warum sollte ich in dem Fall "Nein" sagen?
Ach... das war auf dich bezogen? Oh, tut mir Leid. Dann hab ich dich schlichtweg falsch vertsanden. Ich dachte, du redest im allgemeinen von den grossen Firmen.
Na wenn du das machen würdest, nett von dir.
Ich klaue dir dein Auto, lackiere es um, lege es tiefer, baue Schalensitze ein und mach nen neuen Auspuff dran...Gehört es dann mir?
Woher kommt eigentlich das Gerücht ich müsse etwas nur stark genug verändern, damit es meins ist? Der Gesetzestext besagt da übrigens:
§ 23 UrhG: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Solange das Original noch IRGENDWIE zu erkennen ist ist es schlicht eine Bearbeitung.
Was mir das Urheberrecht erlaubt ist fremde Werke als Anregung zu verwenden, nicht Fremde Werke zu verändern, egal wie stark und zu sagen: Meins.
Im Pixelbereich ist das eh so ne Sache, wenn ich hier etwas so stark editiere, dass man das Original in keiner Weise mehr erkennen kann, dann hätte ich auch einfach selbst was machen können.
Ein Edit jedenfalls ist niemals rechtlich geschützt, sofern er als edit zu erkennen ist.
Noch einmal: Woher kommt dieses Gerücht, das hört man unglaublich oft im Internet? oO
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Vielen Dank, dass du dich so köstlich über meine Behauptung amüsierst.
Diese Information habe ich vor 4-5 Jahren von einem berufstätigen Mediengestalter erhalten. Dessen Fachwissen vertraue ich leider mehr als einem Post einer anonymen Person in einem Forum...
Und jetzt fange ich mir mal einen Troll.
Ich gehe davon aus, dass du diese Seite ergoogelt hast: http://www.internetrecht-rostock.de/...heberrecht.htm
Dort kommt ein Beispiel mit einem unlackiertem Fahrrad vor, was sehr stark an deiner bisherigen Argumentation erinnert. Falls du dich auf diese Seite bezogen hast, wirst du dich ziemlich ärgern, dass du den Artikel nicht ausführlich gelesen hast.
Ich zitiere den wichtigen Teil:
"Beim Oberbegriff „Bearbeitung“ eines Bildes ist juristisch zu differenzieren und zwar zwischen der einfachen „Bearbeitung“ und der „freien Benutzung“. Der Unterschied besteht darin, wie weit sich das neue, bearbeitete Foto vom Original entfernt hat: Ist das Original noch deutlich erkennbar, liegt „nur“ eine Bearbeitung vor, § 23 UrhG.
Hingegen liegt eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander."
Links: Original
Mitte: Nur leicht bearbeitet
Rechts: "Neues Werk", das auf Basis des Originals entstanden ist
"Als Richtlinie gilt: das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt."
Das herauszufinden kostet dank Google keine 3 Minuten![]()