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  1. #1
    Also mehr als ein /facepalm fällt mir echt nicht ein. Ich verstehe zwar nicht, wie da dem Verkäufer Recht gegeben werden konnte, aber bitte. Dein Geld. Viel Spaß wenigstens mit dem Karton. *g*

  2. #2
    Zitat Zitat von Wischmop Beitrag anzeigen
    Also mehr als ein /facepalm fällt mir echt nicht ein. Ich verstehe zwar nicht, wie da dem Verkäufer Recht gegeben werden konnte, aber bitte. Dein Geld. Viel Spaß wenigstens mit dem Karton. *g*
    Mal ganz ehrlich, was soll ich denn jetzt bitte noch machen? Das Geld ist weg und ich habe ja noch versucht, da was zu bewegen, aber die waren nicht kooperativ genug.

    Ich gehe da bestimmt nicht vor Gericht mit. Ich habe gerade echt ganz andere Sorgen.

  3. #3
    Zitat Zitat von thickstone Beitrag anzeigen
    Das Geld ist weg und ich habe ja noch versucht, da was zu bewegen, aber die waren nicht kooperativ genug.
    Ganz ehrlich? Du wirst noch im Leben auf viele, viele weitere unkooperative Gesellen treffen, wo es nicht reicht, zu versuchen "da was zu bewegen".

    Ich erzähl dir mal nicht, was wir bei uns bzgl. des Hausbaus so erlebt haben, und wie viele Sachen wir durchdrücken mussten, weil uns das Recht zustand, aber so paar andere Abteilungen (Stadt) nicht damit einverstanden war.

    Du musst zukünftig da einfach mehr Druck machen. Und wie Freierfall gesagt hat, ein Gutachten über das Angebot hätte es anscheinend auch getan.
    ~Death's vastness holds no peace. I come at the end of the long road - neither human, nor devil. All bends to my will~

    ~What do you intend to accomplish by avoiding... God's justice? Where will you go...?~

  4. #4

    Leon der Pofi Gast
    zudem kein urteil erfolgt hätte dürfen, nachdem du laut deinen angaben zehn tage zeit hattest, maßnahmen zu ergreifen.
    nun sind vermutlich wirklich zehn vergangen, aber nicht zu dem zeitpunkt, als dem verkäufer recht gegeben wurde.

  5. #5
    Man kann natürlich nur spekulieren warum dem Verkäufer recht gegeben wurde aber es hilft jetzt nichts auf dem "Käuferschutz" rumzureiten. Es gibt bei PayPal auch noch den "Verkäuferschutz" und den wird dem Verkäufer zur selben Zeit zugänglich, wenn Käuferschutz verlangt wird.

    Im Grunde hat es meiner Ansicht nach ausgereicht, dass der Verkäufer 3 Dinge getan hat um Recht zu bekommen:

    - Innerhalb der Frist auf den Vorwurf des Betruges geantwortet
    - Da es eine Zahlung von > 50€ war mithilfe des Versandbeleges nachgewiesen, dass die Ware verschickt und beim Empfängerhaushalt abgegeben wurde
    - Das Angebot plausibilisiert, indem nachgewiesen wurde, dass OVP numal ein Feststehender Begriff wie MwSt oder PMPO ist und man es nicht falsch verstehen kann.

    Dein einziger Angriffspunkt bei der Aktion war, dass es zu Missverständnissen führen könnte, weil der Artikel in der falschen Kategorie eingestuft war. Rechtlich ist das ähnlich, als würdest du verlangen, dass in einer Dose Erbsen ein Steak drin sein muss, weil es "ausversehen" in der Fleischtheke drin stand.

    PayPal ist in Sachen Käufer-/Verkäuferschutz schon sehr gut aufgestellt, wie ich als Ebayverkäufer schon hin und wieder erfahren musste, weil Zahlungen zurückgezogen wurden, da angeblich nicht genannte Kratzer oder ähnliches auf der DVD/CD/whatever waren. Feststehende Begriffe wie "Gebrauchsspuren vorhanden" in der Auktion reichen aus um Recht zu bekommen. Natürlich ist der Begriff weit gefasst aber zeigt eindeutig an, dass man mit vielem rechnen muss.

    PayPals "Schutzsystem" agiert nicht dazu die Käufer zu "entmündigen". Ist man sich einer Sache oder einem Umstand nicht sicher kann und sollte man vor dem Kauf einer Ware beim Verkäufer nachfragen. Bekommt man dann eine schriftliche Aussage die der erhaltenen Ware nicht entspricht kann man auf Grund dieser Schutz beantragen. Unterlässt man das nachfragen ... ist man bei PayPal eben auch der, der auf der Strecke bleibt.

    Moralisch ist das Verhalten anders zu bewerten aber ob man in einem Klageverfahren oder ähnlichem zu seinem Recht käme, wenn man versucht es "durchzudrücken" ist ebenso fraglich. Die Argumentation das die Artikelbeschreibung in diesem Fall eindeutig (selbst in der Interpunktion) ist, wiegt schwerer als die Argumentation, dass man es ja auch anders hätte verstehen können.

    Sieh es wirklich als Lehrgeld an und versuch dich in Zukunft vorher rückzuversichern.

  6. #6
    Daher wird wer wohl auch schon die Verpackung verschickt haben obwohl du sie nicht wolltest, sonst hättest du das Geld wahrscheinlich zurück bekommen und sein kleiner Betrug wäre nach hinten losgegangen.

    Meine Daten dürfen nur mit meiner Zustimmung verwendet werden, besonders wenn es zu kommerziellen Zwecken ist.

  7. #7
    Zitat Zitat von thickstone Beitrag anzeigen
    Mal ganz ehrlich, was soll ich denn jetzt bitte noch machen?
    Setz die OVP einfach wieder unter klaren, sicheren Fakten bei Ebay rein bevor die in den Altpapiercontainer wandert! Verringert den finanziellen Verlust und man beweist Ellbogen. Nicht das du noch zum Ebayweichling wirst, der das Auktionshaus für das Böse in Rot-blau-gelb-grün hält!

  8. #8
    weiterverkaufen... der thread hat mir die letzten wochen zu sehr spaß gemacht, als dass man das jetzt einfach alles abhaken kann

  9. #9
    Also ich glaube im Hinterkopf zu haben, dass es einen Paragraphen gibt, der "unsittlichen" Handel verbietet, was impliziert, dass man keinen Popel für viel Geld verkaufen kann.
    Jedenfalls darf ein Geschäft auch dann für nichtig erklärt werden, wenn es durch arglistige Täuschung entstanden ist. Das ist durch die Zweideutigkeit und die falsche Kategorie gegeben.

    Wenn du aufgibst bist du selber schuld und ebnest solchen Betrügern bei Ebay den Weg. Finde ich ehrlich gesagt scheisse!
    Bei sowas musst du auch mal alle Register ziehen. Und wenn Paypal deinen Fall falsch versteht, dann liegt das daran, dass er vom Formprozess abweicht. Verlange am besten direkten E-Mail-Kontakt zu einem Sachbearbeiter oder verlange eine Telefonnummer. Kämpf dich da durch, gerade bei Ebay ist es oft müßig, zu einer Lösung zu kommen und man muss sich durch tausend Formmails wühlen, bevor man am Ziel ist.

    Also, noch is alles drin: Hau rein! Informier dich, was die Gesetzeslage angeht. Bomb den Verkäufer mit E-Mails zu, mach das selbe mit Paypal.

    Wenn du jetzt aufgibst hast du nicht nur nen Haufen Geld verloren, sondern dem Betrüger auch noch stattgegeben.
    Und in beiden Fällen bist du - sorry - ziemlich dämlich!
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  10. #10
    Arglistige Täuschung würde ich hier aber nicht sehen. Stand doch nicht geschrieben, dass eine Wii drin sei. Es stand, soweit ich mich erinnere, auch unten oder in einem Nebensatz, dass nur der Karton bzw. die OVP verschickt wurde.
    Arglistig wäre eine Stufe arglistiger.

  11. #11
    Jetzt stell dir das gleiche Szenario im Supermarkt vor.
    Da steht ein leerer Wii-Karton, der ist für 140€ als "Wii OVP" ausgezeichnet.
    Das wäre definitiv arglistige Täuschung, da ja dem Verkäufer klar ist, wie die Ausschreibung interpretiert wird und er es ja gerade auch darauf anlegt, dass man darauf reinfällt.
    Denn natürlich geht man davon aus, dass in einem Wii Karton auch eine Wii ist. Vor allem bei diesem Preis.

    Bei Ebay ist das natürlich schon etwas Anderes, im Kern bleibts aber der gleiche Sachverhalt, schon allein dadurch, dass der Karton unter "Konsolen" angeboten wurde. Ein Karton ist keine Konsole, also muss man schon allein durch die Kategorie denken, dass im Karton auch eine Konsole drin ist.
    Das war nicht der Fall, der Preis ebenfalls übertrieben hoch.
    Da finde ich, dass der Sachbestand gut genug erfüllt ist, dass man zumindest vor Ebay, Paypal und dem Verkäufer etwas ums Geld kämpfen kann.

    Arglistig bedeutet btw nur soviel wie "die Täuschung erfolgte vorsätzlich."
    Ist ja wohl gegeben.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  12. #12
    Der Startpreis war sicher nicht 130€, wie es im Supermarkt gewesen wäre. Dafür kann der Verkäufer also rein gar nichts.

    Laut Wikipedia ist nämlich "Eine Täuschung [ist] gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte."
    Es ist also noch nichtmal eine Täuschung gegeben, denn nirgends wurde erklärt, dass eine Wii drin sei.

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