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  1. #161
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    In der AUktion steht aber eben nicht "Nur die Verpackung", also ists im besten Falle mißverständlich - Und das geht IMMER zu Lasten des VKs!
    Doch, es steht dort.
    Nur wird OVP oft fälschlicherweise als "original verpackt" interpretiert und das nutzen die Betrüger aus.
    Fakt ist aber, dass OVP nur für "Originalverpackung" steht und für nichts anderes. Alles andere sind Fehlinterpretationen.
    "Wii OVP" heißt nicht "Wii original verpackt", sondern schlicht ergreifend "Wii Originalverpackung".
    Was anderes wäre es allerdings, wenn dort "Wii+OVP" stehen würde. Dann würde es "Wii Plus Originalverpackung" heißen und die Konsole wäre dabei.

    OVP ist ein kleiner Markt im Großhandelbereich. Dort werden Originalverpackungen, für Ausstellungen, verkauft.
    Aber das hab ich schonmal verwähnt ...

  2. #162
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    s geht um 140 Euro, das ist kein Kinderkrams.
    Für manche offenbar schon

  3. #163
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Nein, das hier ist eben gerade KEINE arglistige Täuschung, da die Beschreibung schon damit anfängt, dass es sich hier um ein Bild handelt.
    Und in der hier zu Grunde liegenden Auktion wird offen und ehrlich von OVP gesprochen und das ist (wie Whiz-zarD schon schrieb) nunmal ein feststehender Begriff der weder anders verstanden werden kann noch darf.
    Wenn man diesen Begriff aber nicht kennt und dann eine Fehlinterpretation macht ... ist man eben der Dumme und hat kein Recht. Unwissenheit oder Fehlwissen schüzt vor Strafe nicht und erst recht gewährt es keinem Schutz.
    Schutz genießt man nur bei arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit. Das ist in beiden Fällen nicht gegeben, da weder wichtige Dinger bewusst unterschlagen wurden, noch dass es eben nicht verboten ist einen Karton für viel Geld zu verkaufen. Colaflaschen aus den 50er Jahren haben mitlerweile auch schon horende Sammlerwerte und vielleicht gibt es eben auch Sammler für Wii Kartons ... weist dus?

    Problematisch wäre nur die Kategorie ... aber daraus kann man niemanden einen Strick drehen, wenn dieser glaubhaft bestätigen kann, dass Ebay diese Kategorie vorschlug. Und das tut es leider wirklich.

    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    In der AUktion steht aber eben nicht "Nur die Verpackung", also ists im besten Falle mißverständlich - Und das geht IMMER zu Lasten des VKs!
    Nein, dass geht immer zu Lasten des Käufers, denn der hätte fragen können. Es ist meist nur Kullanz des Händlers die Ware dann wieder zurück zu nehmen, sofern sie sich noch im Originalzustand befindet.
    Beispiel dafür sind Schuhe: Mitlerweile machen sich auch in Dtl die USA Größenangaben breit. Nur weil ich vielleicht das 9,5 Missverstehe und meine es wären Kinderschuhe muss der Händer mir die Schuhe nicht zurücknehmen, nur weil sie meinem Kleinkind nicht passen.

  4. #164

  5. #165
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat
    . Offizielle Kürzel sind laut Wikipedia benannt
    Wenigstens etwas

    Zitat Zitat
    . Technische Geräte immer voll funktionsfähig
    Der Karton lässt sich noch in voller Funktion verwenden, wie schön

  6. #166
    Hätte ich eher gewusst, dass Leute auf so n Mist reinfallen, hätt ich schon längst Fantastilliadär sein können T-T

  7. #167

    Leon der Pofi Gast
    Ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, unwissende und vor allem unintelligente Menschen auszunehmen, ist eine andere Frage. (Wenn man bereits solche eindeutigen Hinweise bekommt). Ob ich mein Glück mit der Verpackung des Samsung LEDS und diversen Konsolen versuchen sollte

  8. #168
    Und da steht sogar noch dick und fett das Wort Originalverpackungund ich glaube auch keiN Wort davon das ein I-Pad dabei ist, lesen hilft.
    Geändert von wusch (01.07.2010 um 07:58 Uhr)

    Meine Daten dürfen nur mit meiner Zustimmung verwendet werden, besonders wenn es zu kommerziellen Zwecken ist.

  9. #169
    Zitat Zitat von Leon der Profi Beitrag anzeigen
    Ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, unwissende und vor allem unintelligente Menschen auszunehmen, ist eine andere Frage. (Wenn man bereits solche eindeutigen Hinweise bekommt). Ob ich mein Glück mit der Verpackung des Samsung LEDS und diversen Konsolen versuchen sollte
    Definitiv. Ich werde mir, sobald ich volljährig bin, das Gehalt mit der Verpackung meiner Grafikkarte ordentlich aufstocken.

    Also mein Gewissen hat da kein Problem mit. Ich denke eher, dass es schlecht ist, wenn ich noch keine positiven Bewertungen habe und sich die Leute das dann ordentlich durchlesen.

  10. #170
    Gut, laut Bewertung kam der Kauf dann nie zustande, der Verkäufer wurde dann negativ bewertet worüber sich der Verkäufer dann noch beschwerte. A la "Was denn, jetzt bewertest du mich noch negativ, obwohl ich grad versucht habe, dich in deiner Dummheit zu verschaukeln? Wie gemein!" Gut, ich mein, da gehen die Meinungen natürlich weit auseinander. Wer nicht lesen kann...

  11. #171
    Nun,

    da hat er Recht. Der Käufer hat Glück gehabt, dass sein Gebot nicht zwingend war. Das würde ich natürlich auch noch reinschreiben, wenn es soweit ist.

  12. #172
    Wie genau läuft das eigentlich? Die abgabe eines Gebotes ist doch praktisch ein bindender Vertrag, kann man jemanden danach, wenn er nichts mehr von sich hören lässt, wegen Mangelnder Vertragserfüllung anzeigen oder so? (Und gib eBay die dafür notwendigen Daten weiter?)

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  13. #173
    Ich bin jetzt echt froh, dass ich den Thread entdeckt habe. Ich hab' schon einige Spiele für mein NES ersteigert, die zB. mit "Super Mario Bros. OVP" angegeben waren. Natürlich lese ich IMMER die Beschreibung ganz genau durch und habe schon oft von der Masche mit den leeren Verpackungen gehört (genauso wie es mit den Handy-Attrappen ist/war), allerdings dachte ich bisher immer OVP steht für Originalverpackt. Jetzt bin ich fast ein wenig schockiert, mit welchen Tricks da gearbeitet wird.

    LG Mike

  14. #174
    Wizard's first rule: People are stupid.

    Immer und immer wieder bewiesen.

  15. #175

    Leon der Pofi Gast
    Zitat Zitat von Skar Beitrag anzeigen
    Wizard's first rule: People are stupid.

    Immer und immer wieder bewiesen.
    Und noch schwerer zu widerlegen.

  16. #176
    Wenn etwas bewiesen ist, ist es tatsächlich schwer, es zu widerlegen.

  17. #177
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    Wie genau läuft das eigentlich? Die abgabe eines Gebotes ist doch praktisch ein bindender Vertrag, kann man jemanden danach, wenn er nichts mehr von sich hören lässt, wegen Mangelnder Vertragserfüllung anzeigen oder so? (Und gib eBay die dafür notwendigen Daten weiter?)
    Wegen Irreführung. Man kann halt immer damit argumentieren, daß aus dem Angebot nicht klar ersichtlich war, daß es eben nur die Packung ist. Der Verkäufer hat zwar darauf hingewiesen, aber nicht explizit, und damit hat er Pech.

    Stünde da jetzt wirklich drin “Dies ist kein iPad, sondern nur die Verpackung! Mit der Abgabe eines Geboten bestätigen Sie, daß Sie sich darüber im klaren sind, daß sie hier auf einen Pappkarton bieten!” und hätte er es in der Kategorie “Verpackungen und Boxen” oder wie die heißt eingestellt, dann könnte der Käufer wirklich nichts machen.

    Selbst das ist übrigens schon vorgekommen, auch wenn diese Auktionen im Normfall nicht so extreme Preise erziehen, aber immer noch deutlich mehr, als irgendeine Pappschachtel wert ist.

  18. #178
    Ich meinte, ob der Verkäufer einen anzeigen könne, weil man nicht das Geld für den Pappkarton überweist...

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  19. #179
    Nein, weil der Kaufvertrag aus o.g. Gründen nichtig ist.

  20. #180
    Wieso? Er hat doch deutlich OVP hingeschrieben und auch auf die auf Wikipedia genannte Definition verwiesen. Gut, die Kategorie ist falsch, da kann man nichts sagen und von der allgemeine Irreführung will man gar nicht erst anfangen zu reden.

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