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  1. #1
    Zitat Zitat von thickstone Beitrag anzeigen
    Mal ganz ehrlich, was soll ich denn jetzt bitte noch machen?
    Setz die OVP einfach wieder unter klaren, sicheren Fakten bei Ebay rein bevor die in den Altpapiercontainer wandert! Verringert den finanziellen Verlust und man beweist Ellbogen. Nicht das du noch zum Ebayweichling wirst, der das Auktionshaus für das Böse in Rot-blau-gelb-grün hält!

  2. #2
    weiterverkaufen... der thread hat mir die letzten wochen zu sehr spaß gemacht, als dass man das jetzt einfach alles abhaken kann

  3. #3
    Also ich glaube im Hinterkopf zu haben, dass es einen Paragraphen gibt, der "unsittlichen" Handel verbietet, was impliziert, dass man keinen Popel für viel Geld verkaufen kann.
    Jedenfalls darf ein Geschäft auch dann für nichtig erklärt werden, wenn es durch arglistige Täuschung entstanden ist. Das ist durch die Zweideutigkeit und die falsche Kategorie gegeben.

    Wenn du aufgibst bist du selber schuld und ebnest solchen Betrügern bei Ebay den Weg. Finde ich ehrlich gesagt scheisse!
    Bei sowas musst du auch mal alle Register ziehen. Und wenn Paypal deinen Fall falsch versteht, dann liegt das daran, dass er vom Formprozess abweicht. Verlange am besten direkten E-Mail-Kontakt zu einem Sachbearbeiter oder verlange eine Telefonnummer. Kämpf dich da durch, gerade bei Ebay ist es oft müßig, zu einer Lösung zu kommen und man muss sich durch tausend Formmails wühlen, bevor man am Ziel ist.

    Also, noch is alles drin: Hau rein! Informier dich, was die Gesetzeslage angeht. Bomb den Verkäufer mit E-Mails zu, mach das selbe mit Paypal.

    Wenn du jetzt aufgibst hast du nicht nur nen Haufen Geld verloren, sondern dem Betrüger auch noch stattgegeben.
    Und in beiden Fällen bist du - sorry - ziemlich dämlich!
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  4. #4
    Arglistige Täuschung würde ich hier aber nicht sehen. Stand doch nicht geschrieben, dass eine Wii drin sei. Es stand, soweit ich mich erinnere, auch unten oder in einem Nebensatz, dass nur der Karton bzw. die OVP verschickt wurde.
    Arglistig wäre eine Stufe arglistiger.

  5. #5
    Jetzt stell dir das gleiche Szenario im Supermarkt vor.
    Da steht ein leerer Wii-Karton, der ist für 140€ als "Wii OVP" ausgezeichnet.
    Das wäre definitiv arglistige Täuschung, da ja dem Verkäufer klar ist, wie die Ausschreibung interpretiert wird und er es ja gerade auch darauf anlegt, dass man darauf reinfällt.
    Denn natürlich geht man davon aus, dass in einem Wii Karton auch eine Wii ist. Vor allem bei diesem Preis.

    Bei Ebay ist das natürlich schon etwas Anderes, im Kern bleibts aber der gleiche Sachverhalt, schon allein dadurch, dass der Karton unter "Konsolen" angeboten wurde. Ein Karton ist keine Konsole, also muss man schon allein durch die Kategorie denken, dass im Karton auch eine Konsole drin ist.
    Das war nicht der Fall, der Preis ebenfalls übertrieben hoch.
    Da finde ich, dass der Sachbestand gut genug erfüllt ist, dass man zumindest vor Ebay, Paypal und dem Verkäufer etwas ums Geld kämpfen kann.

    Arglistig bedeutet btw nur soviel wie "die Täuschung erfolgte vorsätzlich."
    Ist ja wohl gegeben.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  6. #6
    Der Startpreis war sicher nicht 130€, wie es im Supermarkt gewesen wäre. Dafür kann der Verkäufer also rein gar nichts.

    Laut Wikipedia ist nämlich "Eine Täuschung [ist] gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte."
    Es ist also noch nichtmal eine Täuschung gegeben, denn nirgends wurde erklärt, dass eine Wii drin sei.

  7. #7
    Darum sag ich ja, es ist dein hart verdientes Geld, du kannst damit machen was du willst, aber dann darfst du hier kein "Ach, du Armer!" erwarten. As said, ich kapier nicht so ganz, wie dem Verkäufer Recht gegeben werden konnte. Es wird wohl daran gelegen haben, dass du eben nichts eingereicht hast, und denen dadurch vielleicht den Eindruck vermittelt hast, dir liegt nichts daran... sind auch nur Menschen, die das bewerten, und ich kenns von der Arbeit aus. Wenn die Leute keine Lust oder keinen Willen haben, was nachzuweisen, um an ihr Recht zu kommen - Pech. Viele wissen ja gar nicht, wie sie zu ihrem Recht kommen.

  8. #8

    Leon der Pofi Gast
    konntest du eigentlich eine negative bewertung geben? denn dieses privileg kann auch deaktiviert werden, wenn dir nach einem konflikt das recht nicht zugesprochen wird.

  9. #9
    Zitat Zitat
    Darum sag ich ja, es ist dein hart verdientes Geld, du kannst damit machen was du willst, aber dann darfst du hier kein "Ach, du Armer!" erwarten.
    Das tue ich auch gar nicht. Ich dachte nur, dass wenn ich hier so ein Fass aufmache, ich auch sagen kann, wie es ausgegangen ist. Das ist alles

    Zitat Zitat
    As said, ich kapier nicht so ganz, wie dem Verkäufer Recht gegeben werden konnte.
    Da wären wir dann zwei. Die Welt ist schlecht, aber das ist okay, einige wollen das so.

    Zitat Zitat
    Es wird wohl daran gelegen haben, dass du eben nichts eingereicht hast, und denen dadurch vielleicht den Eindruck vermittelt hast, dir liegt nichts daran... sind auch nur Menschen, die das bewerten, und ich kenns von der Arbeit aus. Wenn die Leute keine Lust oder keinen Willen haben, was nachzuweisen, um an ihr Recht zu kommen - Pech. Viele wissen ja gar nicht, wie sie zu ihrem Recht kommen.
    Wenn es so gewesen wäre und ich den Arsch nicht hochbekommen hätte, würde ich sagen, dass ich komplett an dem Ausgang schuld wäre.

    Das sehe ich so aber nicht ein und umso unmöglicher finde ich das Urteil letztendlich.

    Die haben mir am Freitag eine Mail geschickt, dass sie dieses Gutachten brauchen und ich 10 Tage Zeit hätte, das einzureichen. Ich fand das schwachsinnig, da es nicht um evtl. Schäden ging, sondern darum, dass die Konsole nicht dabei war. Ein Gutachter könnte sowas gar nicht bestätigen, weil der nicht weiß, ob die Konsole bei mir zu Hause steht oder nicht.

    Das habe ich denen in der Nachricht geschrieben. Die haben ja ihre Hilfe in der Mail angeboten, wenn ich Probleme haben sollte - und die hatte ich ja. Ich hatte auch angeboten, dass meine Eltern das Eidesstattlich versichern können, dass die Konsole nicht dabei war.

    Darauf kam auch bis heute gar nichts. Was gestern (vor Ablauf der Frist!) kam, war eine nicht näher begründete Ablehnung meiner Forderung. Der Fall ist damit bei Paypal geschlossen und kann auch nicht wieder eröffnet werden.

    Wie gesagt, ich finde dieses Verhalten völlig unkooperativ und letztendlich hätte ich auch was eingereicht, wenn die mir erklärt hätten, inwiefern so ein Gutachten überhaupt Sinn ergibt und ob die Eidesstattliche Versicherung es nicht auch getan hätte. Haben sie aber nicht und damit ist die Wurst für mich auch gegessen.

    EDIT:

    Zitat Zitat
    konntest du eigentlich eine negative bewertung geben? denn dieses privileg kann auch deaktiviert werden, wenn dir nach einem konflikt das recht nicht zugesprochen wird.
    Ja, das hatte ich zum Glück einen Tag vorher gemacht. Immerhin etwas....
    Geändert von thickstone (24.05.2010 um 11:03 Uhr)

  10. #10
    Ich verstehe die die Negativbewertung nicht ganz. Du hast doch das bekommen worauf du geboten hast, oder?
    Ich habe gerade mal so eine Auktion rausgesucht, PS3 OVP, momentan auf 80€ geboten. Ich meine... wer fällt denn darauf rein?
    Zitat Zitat von eBay
    Verkaufe hier die Original PS3 (120GB) OVP in best Zustand!

    Leider ohne Rechnung, da ich die Rechnung verloren habe

    Sie ist in absolut einwandfreien zustand und wurde nur Geöffnet und wieder zu gemacht.
    Haaallooooo?
    Aber es scheint ja gut zu funktionieren. Wenn man nicht so auf Freunde steht und kein Gewissen hat ist das wohl ein guter Zeitvertreib.

  11. #11
    Aber wenn sich der VK nicht meldet ist damit für mich einwandfrei die Betrugsabsicht erwiesen. Wer ein reines Gewissen hat, der hätte sich innerhalb von 24 Stunden gemeldet.

    Wer bei Betrugsvorwürfen aber eben nicht reagiert, sagt durchaus aus: "Yepp, ich hab betrogen."

  12. #12

    Leon der Pofi Gast
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    Aber wenn sich der VK nicht meldet ist damit für mich einwandfrei die Betrugsabsicht erwiesen. Wer ein reines Gewissen hat, der hätte sich innerhalb von 24 Stunden gemeldet.

    Wer bei Betrugsvorwürfen aber eben nicht reagiert, sagt durchaus aus: "Yepp, ich hab betrogen."
    nicht wirklich. der verkäufer hätte auch verhindert sein können, seine emails nicht abrufen haben oder vorübergehend keine mögliche internetverbindung herstellen können. dieser aspekt zählt nicht als kriterium. zudem hat er thinstone geschrieben, dass er nichts erstattet.

  13. #13
    Nur mal zum Gutachter: Ich denke auch eher, die wollten ein Gutachten darüber, dass die Beschreibung bei Ebay irreführend o.ä. war. Deswegen auch von einem Gutachter oder Händler: der wüsste, was in einem Angebot rechtlich geht und was nicht.
    Dass du nur nen Karton ohne Konsole bekommen hast, nachzuweisen über nen Gutachter wäre auch tatsächlich quatsch

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  14. #14
    VK die am besten weiter und verringere deinen Verlust ...

  15. #15

    Leon der Pofi Gast
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    VK die am besten weiter und verringere deinen Verlust ...
    auge um auge und den nächsten naiven kunden betrügen?

  16. #16
    Zitat Zitat von Leon der Profi Beitrag anzeigen
    auge um auge und den nächsten naiven kunden betrügen?
    Wenn ers klar formuliert ists ja okay !

  17. #17
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    Wenn ers klar formuliert ists ja okay !
    erzieherische maßnahmen. lieber so geld verlieren, als später mal ein auto ohne motor zu kaufen. ein gebranntes kind scheut das feuer.

  18. #18
    Die Kategorie "Konsolen" genügt aber. Ansonsten muss er VK auch schreiben was NICHT drin ist!

  19. #19
    Nein, denn wie auf vorhergehenden Seiten eindeutig erklärt, würde diese Liste ziemlich lang!

  20. #20
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    Nein, denn wie auf vorhergehenden Seiten eindeutig erklärt, würde diese Liste ziemlich lang!
    Natürlich.
    Angeboten hat er ein Produkt von der Kategorie "Konsole".
    Bei der Beschreibung die er gegeben hat muss also davon auszugehen sein, dass es sich dabei um einen Karton mit Konsole handelt.
    Und wenn dem nicht so ist muss er das explizit angeben.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

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