Zu Spicken ist eine Sache, eine andere ist es dem Lehrer ins Gesicht zu lügen. Ersteres rechtfertigt die 6, letzteres kann , und sollte man auch nicht unbestraft lassen.
Wenn der gleiche Lehrer wegen Lügen verweise erteilt , sollte er bei den beiden wegen den Umständen keine Ausnahme machen. Wenn ich mir deine Beschreibung der beiden durchlese bekomme ich Brechreiz.
Die beiden sind sich wahrscheinlich sehr wohl bewusst , dass die Lehrer den letzten Schritt nur unter äußersten Umständen, bzw gar nicht, durchführen werden. Diese Mentalität ist schlichtweg zum Kotzen.
Dabei tragen allerdings nicht nur die Schüler schuld, sondern auch die Lehrer, denn die Maßnahmen sind nicht dazu da um zu drohen, sondern unter den gegebenen Umständen auch einzusetzen. Wenn sie es nicht tun, braucht man sie nicht, und verlieren auch ihre Wirkung als Druckmittel.