Das mag ggf aufs Urheberrecht zutreffen (im Gegensatz zum Copyright), aber dann waeren da noch Lizenzrechtliche Dinge und auslaendische Gesetzesregelungen zu beachten. Nur weil wir in DE sind, gelten nicht automatisch die Gesetze aus DE, wenn man sich an auslaendischen Resourcen bedient. Und nur weil Don das RTP zusammengestellt hat und du damit meinst, keinen direkten Lizenzvertrag mit EB geschlossen zu haben, heisst noch lange nicht, dass du deswegen keine Probleme mit EB bekommen kannst. Du musst den Lizenzvertrag nicht einmal sehen, um ihn ggf stillschweigend zu akzeptieren, es reicht, die Resourcen zu besitzen, damit du an den Lizenzvertrag gebunden bist. Wie du schon sagst, das Thema ist sehr kompliziert.
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Doch wir sind in DE und da gelten die Gesetze aus DE. Es gibt auch sowas wie internationale Abkommen indenen zb Terroristen, schwere Straftäter etc. ans jeweilige Land ausgeliefert werden, aber diesen Fall haben wir hier nicht. Man kann von mir als Nutzer nicht erwarten das ich jede Lizenz zur den Grafiken etc. kenne, zudem ist sie in japanisch. Ich kann kein japanisch, also verstehe ich sie nicht. Pech für den Lizenzgeber. Und die vom Don...das ist seine Lizenz:
Das versteh ich und das wird so akzeptiert.^^
Zitat
Und zum Thema, EB kuemmert sich nicht drum, da es kostenlose Resourcen sind : RPGA wurde ja von der Rechtsabteilung von EB angeschrieben, dass sie gegen die Seite Forderungen in Hoehe von bis zu 30.000 Euro erheben wuerden, weil sie das XP RTP zum Download angeboten haben, was es ja ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von EB zum Download gibt. Zum Glueck hatten die sich vorher von EB die Erlaubnis eingeholt (was die Rechtsabteilung nicht wusste), weshalb der zu Zahlende Betrag deutlich reduziert werden konnte.
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Ich würde nicht einen einzigen Cent dafür zahlen. Sie haben eine schriftliche Erlaubnis oder? Und nur weil eine Rechtsabteilung einem eine böse Mahnung mit Betrag X zeigt, heißt das noch lange nicht das diese rechtskräftig ist. Mal abgesehen davon...völlig überzogener Betrag... O_o
@Das O
Zitat
Interssanterweise übersetzen sowohl Google als auch Yahoo das Wort "Urheberrecht" ins Englische als "Copyright". Den Smilie spar' ich mir hier mal. Ich bin schließlich weder zertifizierter Übersetzer, noch Experte für Internationales Recht. Zum Lizenzvertrag hat Ineluki ja schon was gesagt, dem ich mich anschließe..
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Ich glaube mich zu erinnern das es im englischen gar kein Urheberrecht gibt und was dem am nächsten kommt wäre das Nutzungsrecht wenn du so willst. In Amerika zählt nicht wer es erfunden hat, sondern wer die Lizenz bzw. das Patent hat. Man kann ein Copyright auch verkaufen, in DE bleibst du automatisch Urheber, kannst es nicht abtreten, du kannst aber die Nutzungsrechte verkaufen.
Zitat
1. Die Sounds sind kein kostenloses Beiwerk, sondern Bestandteil des Gesamtpaketes RTP, an dem EB die Rechte hat.
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Ähm, doch? Das RTP ist ein kostenloses Beiwerk des Makers.
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2. Das Urheberrecht bezieht sich sehr wohl auch auf Sounds, insbesondere wenn diese Teil eines Gesamtpaketes sind.
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Kannst du mir im Urheberrecht die Stelle zeigen in denen Sounds als geschützt deklariert werden? Weiter oben im Spoiler zb...
Zitat
Ich will es mal mit dem Deckel einer Parfümflasche vergleichen: Der hat für sich allein zwar gar keine Funktion, aber wenn du ihn einfach so kopierst und auf 'ne andere Flasche schraubst, und die dann öffentlich anbietest, wirst du möglicherweise auch einen Urheberrechtsstreit am Hals haben.
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Schlechter Vergleich. Beim Parfüm sind sowohl Inhalt als auch Design der Flasche geschützt.
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Falsch. Allerdings habe ich nicht die Zeit, Heise und/oder andere Archive nach geeigneten Präzedenzfällen zu durchsuchen. Davon abgesehen, könnte man sogar den Preis der gesamten RPG-Maker-Pakete, in denen diese Sounds Verwendung finden, als Streitwert ansetzen.
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Falscher. Ein Streitwert bezieht sich auf einen finanziellen Schaden. Hier gibt es keinen.
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Wieso Geld investieren? Die Rechtsabteilung von EB braucht nur mal ein kurzes Sommerloch, um sich die Zeit auch mal mit sowas zu vertreiben. Rechtsabteilungen großer Konzerne kommen manchmal auf die seltsamsten Ideen - und sind mit denen sogar oft noch erfolgreich. Ich erinnere nur an den Fall Microsoft vs. Mick Rowe. Meine Güte, der Mann heißt nun mal so, warum soll er seine selbst geschriebene Software nicht unter seinem Namen verkaufen dürfen? Egal. Microsoft hat's durchgesetzt, und MIck Rowe Soft heißt jetzt anders.
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Verdrehung der Tatsachen...Mike Rowe war von Anfang an im Recht und Microsoft hat ihm Geld geboten damit er seine Domain an Microsoft verkauft. Das hat er letztendlich getan...für viele tausend Dollars.
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So oder so, du willst nicht nur einen Teil eines rechtlich geschützten Software-Paketes in eigenen Projekten verwenden, (lies mal diverse EULAs), und diese dann anbieten, du willst auch noch behaupten, das sei legal.
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Das Donsche Softwarepaket was ich verwende hat keine Lizenz. s.o.
Sowohl der RPG-Maker als auch das RTP sind jeweils als Werke zu bezeichnen, deren Urheberrechte bei EB liegt. Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht auch §31 ff des UrHg, aber wie gesagt: ich bin kein Jurist.
Ach, ich geb's auf... Du siehst ja doch nur was du sehen willst. Ich frage mich nicht einmal mehr, warum du nicht selbst 'ne kleine Website aufziehst, wo du anbieten kannst, was auch immer du für Rechtens hältst. Statt dessen erwartest du von den Betreibern des Ateliers, dass sie das Risiko für dich tragen; und das auch noch unentgeltlich.
An dieser Stelle und zu diesem Thema, EOD für mich.
Die Rechtslage für Klänge könnte sich nunmehr ändern, da am 14. März 2010 der WIPO Copyright Treaty (WCT) und der WIPO Performances und Phonograms Treaty
(WPPT) für die EU in Kraft treten. So wird in Publikationen (vgl. GRUR IPrax, 2010, 49, 50) die Ansicht vertreten, dass sich die Regelung nicht nur auf die Festlegung von
hörbaren Tönen beziehe, sondern auch von nie erklungenen Tönen. Damit solle klargestellt werden, dass auch die Festlegung mittels eines Synthesizers ebenso wie eine
Festlegung von hörbaren Tönen zu behandeln sei. Sollte die Regelung Eingang in die Rechtsprechung finden, könnte sich die rechtliche Situation von Künstlern und Sound-
Programmieren in der Zukunft ändern.
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Geändert von Das'O' (23.04.2010 um 12:18 Uhr)
Grund: add
Doch wir sind in DE und da gelten die Gesetze aus DE. Es gibt auch sowas wie internationale Abkommen indenen zb Terroristen, schwere Straftäter etc. ans jeweilige Land ausgeliefert werden, aber diesen Fall haben wir hier nicht. Man kann von mir als Nutzer nicht erwarten das ich jede Lizenz zur den Grafiken etc. kenne, zudem ist sie in japanisch. Ich kann kein japanisch, also verstehe ich sie nicht. Pech für den Lizenzgeber.
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Ich will und werde keine Zitateschlacht beginnen. Trotzdem dazu ein paar Dinge.
IdR gilt aber die Rechtssprechung des Rechteinhabers, welcher in welchen Rechten verletzt wurde. Wenn du also das Copyright eines Amis verletzt, gilt das Amerikanische Recht, wenn du das Copyright eines Japaners verletzt, das Japanische Copyright/Urheberrecht und wenn du das Urheberrecht eines Deutschen verletzt, dann eben das deutsche.
Dass du die Japanischen Lizenzbedingungen nicht gelesen hast, ist DEIN Problem, du haettest sie zu einem Uebersetzer geben koennen, oder einfach die entsprechenden Resourcen nicht benutzen.
Und auch, dass du nicht weisst, dass die Resourcen unter einer anderen Lizenz stehen, schuetzt dich nicht. Du kannst dich zwar auf Treu und Glauben berufen, dass die Resourcen von Don stammen (was dir aber niemand abkaufen wird, weil wir hier ja drueber reden, dass sie es nicht sind, und du damit beweisbar weisst, dass sie von EB stammen - also vorsaetzliches Handeln), aber dann koennte dich EB trotzdem verklagen, du muesstest zahlen und koenntest dir aber in einem anderen Prozess ggf das Geld von Don zurueck fordern, da er dir gegenueber einen Schaden verursacht hat.
Zitat von Ascare
Ich würde nicht einen einzigen Cent dafür zahlen. Sie haben eine schriftliche Erlaubnis oder? Und nur weil eine Rechtsabteilung einem eine böse Mahnung mit Betrag X zeigt, heißt das noch lange nicht das diese rechtskräftig ist. Mal abgesehen davon...völlig überzogener Betrag... O_o
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Das kannst du gerne tun. Allerdings ist der Betreiber von RPGA nicht auf den Kopf gefallen, spricht fliessend Japanisch, steht seit Jahren in Kontakt mit EB und hat iirc auch mehere Semester Rechtswissenschaften studiert. Wenn du also meinst, dass du der Sache besser gewachsen bist, und besser einschaetzen kannst, ob es rechtens ist, und wie man mit der Rechtsabteilung eines internationalen Multimilliarden Dollar Konzerns umzugehen hat, nur zu ...