Im Urheberrecht kann ich dennoch nicht erkennen, das Sounds als solches unter die geschützten Werke fällt.
Ich weiß. Das mit dem Furz war nur ein Spruch der gut klingen sollte.Zitat
Schade, würde mal gerne diesen Fall bei Heise sehen. Es kann natürlich sein das ein Rechtsstreit entsteht, aber dann wohl eher aus anderen Gründen, wie zb das der Lizenzvertrag gebrochen wurde, den man zuvor eingegangen ist.Zitat
Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist das Enterbrain seit 10 Jahren wohl noch keinen verklagt hat der den Maker auf seiner Seite anbietet. Und es mit hoher Sicherheit auch nicht tun wird, wenn man die Sounds aus dem RTP verwendet. Der sogenannte Streitwert ist einfach lächerlich gering.
Was man auch nicht vergessen darf ist das wir nicht das Original RTP verwenden, sondern die von Don und anderen erstellte Version. Also sind wir keinen Lizenzvertrag mit EB eingegangen und die Sounds sind zudem nicht urheberrechtlich geschützt, ganz zu schweigen das EB und wir auf 2 verschiedenen Kontinenten sind. Rechtlich schlechte Chancen also für EB. Das ist wohl der Grund warum EB nur drum gebeten hat das Verbreiten des Makers sein zu lassen, denn eine bessere Möglichkeit hatten sie nicht.
Andererseits bin ich natürlich nicht dagegen das die Comm selber Sounds erstellt. Aber es ist halt anders als bei Grafiken oder Musik, wo man wirklich rechtlich Probleme kriegen kann, und daher wohl am Ende nicht nötig gewesen.