Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.