Zitat von gamefront.de
Riesige USK-Logos, Indizierung und Zensur: Ursula von der Leyen beantwortet Leserfragen
18.02.09 - Bundesministerin von der Leyen hat auf Direktzu.de Fragen von Bürgern beantwortet. Darunter geht aus auch um die gigantischen USK-Logos, die seit kurzem deutsche Spieleverpackungen verdecken und Schnitte in Spielen.
Konrad Huber schlägt vor, die riesigen Logos auf der Rückseite der Verpackungen anzubringen. Sie würden das Cover des Spiels verschandeln.
Hierzu antwortet von der Leyen:
'(...)Ich finde es bedauerlich, dass Sie die neuen deutlich sichtbaren Alterskennzeichen auf Verpackungen von PC- und Videospielen „unästhetisch“ finden und sich dadurch „als erwachsener Konsument bevormundet“ fühlen. Ich bitte aber um Verständnis, dass es mir als Jugendministerin in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen muss.
Die Erfahrung zeigt, dass die besten Jugendschutz-Gesetze nichts nutzen, wenn sie in der Praxis ignoriert werden. Als langjähriger Spiele-Fan wissen Sie sicherlich sehr gut, dass man sich bis zur Einführung der großen, deutlich sichtbaren Alterskennzeichnungen irgendwo im Kleingedruckten über die Altersfreigabe informieren musste. Das war für viele eine Einladung zum Wegschauen.
Heute können Verkäufer an der Kasse genauso wie die Eltern daheim im Kinderzimmer auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spiel für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters freigegeben ist oder nicht. „Warnschilder“ wirken nur, wenn sie deutlich sichtbar sind, das gilt im Straßenverkehr wie auf Zigarettenpackungen. Wenn wir anfangen, Warnsignale aus ästhetischen Gründen zu verstecken, können wir auch gleich darauf verzichten.
Seit dem vergangenen Sommer kann sich niemand mehr herausreden, er habe nicht gewusst, ob ein gekennzeichnetes Computerspiel z.B. an einen 12-Jährigen abgegeben werden kann oder nicht. Für alle Eltern, die ihre Kinder schützen, und Kontrollbehörden, die verantwortungslose Verkäufer überführen wollen, ist das ist ein gewaltiger Fortschritt.(...)
Ebenfalls von Konrad Huber kommt die Frage zu Zensur und Indizierungen von Spielen: '(..) wie dient es dem Jugendschutz, wenn Spiele und Filme gekürzt oder zensiert werden, die der Jugend sowieso nicht in die Hände fallen sollten?' (...) Das Kürzen oder Indizieren von Spielen und Filmen welche von vornerein nicht für Kinder und Jugendliche gedacht waren ist kein Jugendschutz, es ist die Bevormundung von volljährigen Bürgern aufgrund eines Gesetzes das garnicht für sie gedacht war.'
Die Antwort von von der Leyen:
'(...) Sie beklagen, dass Sie auch als Erwachsener in Deutschland häufig nur „entschärfte“ Spielversionen erhalten und führen das auf Jugendschutzvorschriften zurück. Das ist nur zum Teil richtig.
Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als gesetzliche Grenze. Das heißt, verboten ist zum Beispiel, was „gewaltverherrlichend“ ist oder Nazi-Gedankengut verbreitet.
Sie werden mir sicher zustimmen, dass solche Schranken (die nicht alle Länder kennen) sinnvoll und notwendig sind. Davon abgesehen steht es den Spiele-Anbietern vollkommen frei, mit welchen Versionen sie den deutschen Markt beliefern. Dass sie in der Praxis häufig Spiele „entschärfen“, ist letztlich ihre eigene Entscheidung.
Denn unter der Ladentheke oder in Räumen, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben, dürften sie durchaus ungeschnittene Spiele exklusiv für erwachsene Fans wie Sie anbieten. In Deutschland gibt es keine Zensur. Viele Spieleanbieter ziehen es aber aus wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Produkte im normalen Regal zu platzieren und wollen auch auf minderjährige Käufer nicht verzichten. Dann geht Jugendschutz vor dem Profit der Spieleindustrie. Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich da eisern bin!
CLICK (Direkt.zu: 'Indizierung und Zensur in den neuen Medien')
CLICK (Direkt.zu: 'neue Kennzeichnungen auf Film- und Spielverpackungen')