Zum Gewerbe hier nochmal ne Info:
http://www.gewerbeanmeldung.de/wann-...werbe-anmelden
Also eigentlich das was ich vorher schon noch so im Gedächtnis hatte. Auf Dauer + Gewinnerzielunbsabsicht. Also jemand der nur 1 Spiel macht aber das bei Steam hat und gegen Geld verkauft ... das wäre ja auch dann auf Dauer (weil man es eben bei Steam dauerhaft drin hat).

Freeware aber eher nicht. Da wäre rein die Problematik wie man die 100 Euro oder wie viel man dafür zahlt verbuchen müsste. Ob die dann als Einkommen zählen das derjenige zusätzlich hat und halt freiwillig ausgibt für Steam - wenn er sie über Crowdfunding sich holen würde.

Rechtlich einwandfrei bezüglich Copyright sollte das Ganze sowieso schon wegen eventueller Probleme mit Steam sein. Am Ende würde noch Steam verklagt (da ist mehr zu holen) und die probiern es dann bei dir einzuztreiben oder schließen alle Konten von dir.