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Thema: Streams & Let's Plays

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  1. #7
    Die, die die Streams online stellen, publizieren sowieso. Ebenso sind es meist die Entwickler, die initial ihre Spiele publizieren. Ich meinte jetzt aber eher eine reine Indexierung der Streams/Streamchannel wie bei einer Suchmaschine als eine Feedback-Plattform für die Entwickler des Spiels. Keine Bewertung. Wenn wir Entwickler als Stakeholders reinnehmen, sind es drei Seiten. Dazu kann man natürlich noch mehr hinzufügen: die Streaming-Plattform (die wenigsten bieten den Service autonom selbst an), die Besitzer der Assets im Spiel, das RPG-Maker-Atelier. Die Verlinkung ist eine Grundsatzfrage. Wohin darf man als Webseitenbetreiber verlinken? Das ist so ziemlich der Sinn des ganzen Internets. Aber wo wird die Grenze gezogen?

    Ich wollte gerade mal schauen, wie ihr zu Vorstellung von anderen Spielen steht, weil ich dachte, sowas auch schon einmal gesehen zu haben. In den Richtlinien steht dazu nichts. In Kurzreviews darf man aber anscheinend fremde Spiele ohne Einverständnis bewerten.

    Man könnte es invertieren und die Datenbank durch die Anbieter aufbauen lassen und dann zum Beispiel Streamer auf diese hinweisen, aber das bedarf dann immer noch Compliance Checks.

    Geändert von WaterKnight (13.01.2019 um 13:04 Uhr)

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