Soweit richtig, ja. Aber gehört zur Künstlerische Freiheit nicht auch mehr oder weniger das Recht eine Plattform zu haben? Nehmen wir jetzt mal RPG Maker Spiele als Beispiel: Es gibt ja nicht so viele Websites, die eine geeignete Bühne für RPG Spiele sind (neben dem Atelier gibt es noch die eigene Sektion bei 4players und dann das Kami + kleinere Seiten, die aber mehr Tod als lebendig sind) und abgesehen vom Atelier sind kaum welche RPG Maker Communitys mehr aktiv, daher kann man durchaus sagen, dass (zumindest im deutschen Sprachraum) das Atelier mehr oder weniger ein Monopol besitzt. Und wenn ein Mod wegen Sache X im Spiel Y angepisst ist (sei es wegen Politik, Religion, Ideologie etc.) und daher verhindert, dass Spiel Y eine Bühne auf dem Atelier bekommt (obwohl das Spiel eventuell sogar ziemlich Harmlos ist und es „nur“ ein paar Witze über Sarkeesian etc. zieht) … Nun ja, wo sollte man das Spiel dann Großartig noch vorstellen, wenn man eine lebendige Community bevorzugt? Kann man dann davon sprechen, dass die Künstlerische Freiheit eingeschränkt wurde? Oder sehe ich das zu eng?