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Veteran
Laut Telemediengesetz sind Webseitenbetreiber nicht verpflichtet fremde Informationen aktiv auf Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Auf Hinweise müssen sie jedoch reagieren.
Jetzt kommt der Knackpunkt: Stellt der Hinweis auf eine potentielle Urheberrechtsverletzung seitens einer dritten Person, welche nicht offiziell den eigentlichen Rechteinhaber vertritt, überhaupt einen rechtsbindenden Hinweis auf eine rechtswidrige Tätigkeit dar?
Ich persönlich fände es weit hergeholt, aber ich bin kein Anwalt, daher lass ich das mal als Frage stehen.
Alles was weiter als der rechtliche Rahmen geht, steht der Moderation frei zu tun wie sie es wollen. Bestenfalls natürlich auf Basis der Forenregeln.
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