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Thema: Ich habe mal eine frage zur Legalität von Titeln...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Eddy131 Beitrag anzeigen
    Oder pack einen Zusatz an den Titel, zum Beispiel "Legend of Theia - Packt der Rebellen"
    Wird es dann "Packt den Rebellen!" oder "Pakt der Rebellen"?
    Nicht böse gemeint, aber manchmal sind Rechtschreibfehler einfach nur witzig.

  2. #2
    Zitat Zitat von Ark_X Beitrag anzeigen
    Wird es dann "Packt den Rebellen!" oder "Pakt der Rebellen"?
    Nicht böse gemeint, aber manchmal sind Rechtschreibfehler einfach nur witzig.
    Such dir was aus, künstlerische Freiheit

  3. #3
    Ja also Teil 2 hat natürlich noch was im Namen dazu, aber Teil 1 sehe ich gar nicht ein zu ändern. Ich hatte den Namen ja schließlich zuerst :x und das kann ich sogar beweisen . Hab ja online eine Historie und Zeugen die belegen können, dass ich den Titel schon 2012 hatte . Aber davon ab, ich denke auch nicht, dass es da Probleme geben würde, ich verdiene keinen einzigen Euro damit und eine Verwechslung sollte eigtl. unmöglich sein...

    Als ich das sah bin ich erstmal im Schlafmangel direkt "on edge" gewesen und dachte so: "Oh shit, ist doch nicht wahr ey -.-" Aber Sabaku's Post hat mich sofort wieder auf den Teppich geholt, danke dafür

    Oh mir fällt grad ein... LoT hat ja neuerdings noch nen Anhang, die Version. Es heißt ja nun Legend of Theia Final Mix. o.ö
    Von daher sollte es okay sein und ich denke nicht, dass ein kleiner Hersteller sich einen solchen Anwaltshai leisten kann ^^

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