Gleich vorweg: Alles nachfolgende basiert auf anekdotenhaftem Wissen (im Sinne von "Ich hab' da irgendwann mal gelesen.").

Soweit ich weiß, wird vor Gericht eine Namensähnlichkeit bzw. -gleichheit idR nur dann als problematisch angesehen, wenn beide Produkte/Firmen/etc. aus dem gleichen Gebiet stammen und Verwechslungen somit tatsächlich für min. einen von beiden zu Nachteilen führen könnten (z.B. zwei Getränke ähnlichen Namens, aber verschiedener Hersteller).

In deinem Fall könnte das eine Auslegungssache sein, da es sich in beiden Fällen um Spiele handelt, allerdings für verschiedene Plattformen (oder ist dein Spiel Smartphone-tauglich bzw. arbeitest du darauf hin) und zudem mit deutlich unterschiedlichem Genre

Aber wie gesagt, wäre das.(mMn) erst von Belang, wenn wenigstens eines von beiden Spielen so bekannt/populär wäre, dass Verwechslungen beider irgendeinen (finanziellen bzw. Image-) Schaden anrichten könnten. Und das wird wohl auf absehbare Zeit nicht eintreten (nicht, dass ich dir nicht wünschen würde, dass dein Spiel möglichst gut ankommt ).
Gierige Anwälte könnten möglicherweise anders argumentieren, aber dazu müssten sie ja auch erstmal von der Existenz beider Spiele erfahren.