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Thema: Ich habe mal eine frage zur Legalität von Titeln...

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  1. #1
    Gleich vorweg: Alles nachfolgende basiert auf anekdotenhaftem Wissen (im Sinne von "Ich hab' da irgendwann mal gelesen.").

    Soweit ich weiß, wird vor Gericht eine Namensähnlichkeit bzw. -gleichheit idR nur dann als problematisch angesehen, wenn beide Produkte/Firmen/etc. aus dem gleichen Gebiet stammen und Verwechslungen somit tatsächlich für min. einen von beiden zu Nachteilen führen könnten (z.B. zwei Getränke ähnlichen Namens, aber verschiedener Hersteller).

    In deinem Fall könnte das eine Auslegungssache sein, da es sich in beiden Fällen um Spiele handelt, allerdings für verschiedene Plattformen (oder ist dein Spiel Smartphone-tauglich bzw. arbeitest du darauf hin) und zudem mit deutlich unterschiedlichem Genre

    Aber wie gesagt, wäre das.(mMn) erst von Belang, wenn wenigstens eines von beiden Spielen so bekannt/populär wäre, dass Verwechslungen beider irgendeinen (finanziellen bzw. Image-) Schaden anrichten könnten. Und das wird wohl auf absehbare Zeit nicht eintreten (nicht, dass ich dir nicht wünschen würde, dass dein Spiel möglichst gut ankommt ).
    Gierige Anwälte könnten möglicherweise anders argumentieren, aber dazu müssten sie ja auch erstmal von der Existenz beider Spiele erfahren.

  2. #2
    ansonsten, wenn du ganz sicher gehen willst, nehm halt einen anderen titel für dein game, sowas wie "die legende von theia" oder "theias legend".

  3. #3
    Zitat Zitat von erzengel_222 Beitrag anzeigen
    ansonsten, wenn du ganz sicher gehen willst, nehm halt einen anderen titel für dein game, sowas wie "die legende von theia" oder "theias legend".
    Oder pack einen Zusatz an den Titel, zum Beispiel "Legend of Theia - Packt der Rebellen" (hab jetzt keine Ahnung, worum es in dem Spiel geht, ist nur ein Beispiel).
    So wäre der Titel praktisch der Gleiche, aber theoretisch nicht mehr der selbe.

    Populäres Beispiel ist Avatar.
    Da gibt's einmal den Rekordfilm von James Cameron mit den blauen Alien-Avataren, aber auch den "westlichen Anime" über den Windbändiger Aang.
    Heißen beide gleich, sind beides Filme und in beiden geht es um phantastische Elemente.
    Der Anime hat halt noch den Zusatz "The last Airbender", ob das einen großen Unterschied macht weiß ich nicht, aber so sinkt die Verwechslungsgefahr.
    Und mir ist auch nicht bekannt, das es da jemals Streitigkeiten gab.

    Andererseits hat Apple die Apfel-Marke "Apfelkind" verklagt, weil deren Logo ihrem eigenen zu ähnlich aussieht.
    Verwechslungsgefahr zwischen einer Frucht und einem Smartphone besteht zwar nicht, dennoch kam das groß vor Gericht.

    Kann also sowohl so als auch so laufen.
    Ist halt immer die Frage, ob sich eine der Seiten angegriffen fühlt und was die dagegen unternehmen wollen/können.

  4. #4
    Zitat Zitat von Eddy131 Beitrag anzeigen
    Oder pack einen Zusatz an den Titel, zum Beispiel "Legend of Theia - Packt der Rebellen"
    Wird es dann "Packt den Rebellen!" oder "Pakt der Rebellen"?
    Nicht böse gemeint, aber manchmal sind Rechtschreibfehler einfach nur witzig.

  5. #5
    Zitat Zitat von Ark_X Beitrag anzeigen
    Wird es dann "Packt den Rebellen!" oder "Pakt der Rebellen"?
    Nicht böse gemeint, aber manchmal sind Rechtschreibfehler einfach nur witzig.
    Such dir was aus, künstlerische Freiheit

  6. #6
    Ja also Teil 2 hat natürlich noch was im Namen dazu, aber Teil 1 sehe ich gar nicht ein zu ändern. Ich hatte den Namen ja schließlich zuerst :x und das kann ich sogar beweisen . Hab ja online eine Historie und Zeugen die belegen können, dass ich den Titel schon 2012 hatte . Aber davon ab, ich denke auch nicht, dass es da Probleme geben würde, ich verdiene keinen einzigen Euro damit und eine Verwechslung sollte eigtl. unmöglich sein...

    Als ich das sah bin ich erstmal im Schlafmangel direkt "on edge" gewesen und dachte so: "Oh shit, ist doch nicht wahr ey -.-" Aber Sabaku's Post hat mich sofort wieder auf den Teppich geholt, danke dafür

    Oh mir fällt grad ein... LoT hat ja neuerdings noch nen Anhang, die Version. Es heißt ja nun Legend of Theia Final Mix. o.ö
    Von daher sollte es okay sein und ich denke nicht, dass ein kleiner Hersteller sich einen solchen Anwaltshai leisten kann ^^

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