um noch einmal auf das ursprüngliche thema zurück zu kommen da ich nun eine antwort erhalten habe:

Sobald ein Vertrieb tätig wird und direkt oder indirekt (z.B. Werbung) eingeschaltet wird ist ein Gewerbeschein nötig. Das heisst Steam ist hier das Problem, unabhängig von der Gewinnabsicht.
Ansonsten muss in einem Verfahren nachgewiesen werden, dass keine Gewinnabsicht bestand. Ergo rechtssache wenn sich das Finanzamt einschaltet, kann kompliziert und nervig werden.
Daher ist die Empfehlung, einen Gewerbeschein zu besorgen und dem entsprechend eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn diese nur - ausweist.