Na, aber dadurch, dass die damit einen Geldpreis bekommen hat, kommt das Projekt aus der Non-Commercial-Grauzone ans Licht des Urheberrechtlichen Bereichs. Auch wenn das Projekt ursprünglich nicht kommerziell war, wurde es in dem Moment kommerziell, als sie es bei dem Wettbewerb um einen Geldpreis eingereicht hat. Das ist der springende Punkt. Dementsprechend wird mit dem Urteil nicht die "Fan-Fiction-Szene" kaputtgemacht, weil das Projekt in dem Moment eben einen Gewinn erzielt hat, an dem die Ursprungskünstlerin auch einen Anteil hat. Und dafür auch einen Teil des Geldpreises zu verlangen, ist nur legitim. Und wenn das nicht passiert, kann die Künstlerin die Verbreitung desx Werkes durchaus untersagen.Zitat
Ich verstehe deine Argumentation leider nicht >_>Zitat