Geht von beiden Seiten nicht!
Bevor er Miete einbehalten oder mindern kann muss er dich mehrfach auf die Vernachlässigung vertraglich bestätigter Pflichten hinweisen. Hat er das noch nicht getan, bzw. ist das "Putzen" im Mietvertrag nicht festgelegt, hast du nach wie vor das Recht auf die volle Miete. Hast du deine Pflichten verletzt, darfst du immernoch in vernünftigem Rahmen nachbessern. Erst wenn die Verhältnisse für ihn untragbar werden und du auch nach mehrfachen Nachfragen durch ihn noch nichts dagegen unternommen hast darf er überhaupt seine Miete mindern.
Vor die Tür setzen darfst du ihn aus einem der folgenden drei Gründe:
- Begründeter Eigenbedarf
- Er vernachlässigt seine Pflichten als Mieter (Beschädigt Inventar, belästigt Nachbarn, zahlt seine Miete nicht, etc.)
- Die Vermietung ist für dich nicht hinreichend wirtschaftlich.
In jedem Fall gilt die Kündigungsfrist, bei Kurzmieten sind das drei Monate.
Solltet ihr keinen Mietvertrag haben, dann setz ihn vor die Tür, in der Hinsicht hat er kein Recht, in deiner Wohnung zu sitzen.![]()