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Thema: WG #72 - Fell, Gebäck und Hygiene

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Er ist dann in der Beweispflicht, meiner Meinung nach, weil ihr doch einen gültigen Mietvertrag habt.
    Er wird wahrscheinlich Richtung Mietminderung gehen und muss das vor Gericht durchboxen. Wenn er das nicht macht, dann muss er zahlen so es im MV verankert ist.
    Schick ihm am besten eine Mahnung per Einschreiben sobald er zu säumig geworden ist.

  2. #2
    Steht im Mietvertrag drin, dass er das darf? Kann ich mir nicht vorstellen. Dann könnte er ja genauso weitere Random-Gründe anführen á la "hey, da ist ne Spinnwebe in der oberen linken Ecke der Küche, ich will die Miete für die letzten 3 Monate wiederhaben." Ne, ne. Klingt für mich wie'n Bluff, weil er angepisst ist. Da würd ich mir nicht all zu viele Gedanken drüber machen. Das mit der Beweispflicht, was Daen sagt, klingt für mich auch schlüssig.

  3. #3
    Das problem ist: er wohnt mit mir tür an tür und wir teilen uns Bad und Küche...

  4. #4
    Habt ihr ein Vertragswerk oder nicht?

  5. #5
    Zitat Zitat von Jehu Beitrag anzeigen
    Das problem ist: er wohnt mit mir tür an tür und wir teilen uns Bad und Küche...
    Naja, gut, aber er will dich ja auch rechtlich dazu bringen, dass du der Mietminderung zustimmst, von daher ist euer Verhältnis ja anscheinend eh nicht so pralle. Mal davon abgesehen: Habt ihr im Mietvertrag nicht vereinbart, dass beide für die Reinigung der Wohnung zuständig sind oder was? Ich finde das in einer WG nämlich eigentlich selbstverständlich. Warum sollst du denn für ihn putzen?

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