Wobei z.B. bei Pop-, Videospiel- oder Filmmusik die Rechte sehr selten bei einer Person liegen, sondern das Urheberrecht verteilt wurde (bestes Beispiel: Texter und Komponist). Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.
Nur mal so präventiv: Diese Thematik wurde hier zwar nicht angesprochen, aber wenn man z.B. eine MIDI-Version von einem eigentlichen Orchester-Soundtrack verwendet, ist es auch nicht erlaubt. Grund ist hier vor allem, dass das Stück überhaupt schon bearbeitet wurde, ohne dass man die Rechte daran besitzt. Auch hier gilt: Ohne Einwilligung/Verjährung geht nichts.