Natürlich können mehrere Menschen an einem Werk Urheberrechte besitzen, wenn sie es zusammen erstellt haben. Es ist auch nicht in dem Sinne "zerstückelt", aber wenn z.B. mehrere Autoren an einem Text schreiben, haben auch alle Urheberrecht daran. Da muss man schon belegen, dass gewisse Stellen wirklich nur von Einzelpersonen waren. Das Urheberrecht verjährt dann erst, wenn der letzte schon 70 Jahre tot ist.

. Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).
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