Ergebnis 1 bis 20 von 21

Thema: Spielmusik aus kommerziellen Spielen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1

    Spielmusik aus kommerziellen Spielen

    Hey!
    Kleine Frage Leute: das klingt jetzt bestimmt bescheuert, aber werde ich, wenn ich Spielmusik aus einem kommerziellen Game wie bspw. "Battlefield 4" oder "Call of Duty" rippe (oder von YT runterlade), in mein Spiel einbau, und dies später irgwo hochlade zu einem Uploader von illegaler MP3 Musik? (Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)

    Mich interessiert das echt mal, weil die ja heutzutage wegen jedem Scheiß klagen und sogar YT-Videos gelöscht, bzw stumm geschalten werden, wenn irgendwo ein blöder Fetzen von der falschen Mukke zu hören ist.
    Hat jemand Ahnung?


    Gruß!

    Geändert von Red-Cube (09.08.2013 um 18:30 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat
    Kleine Frage Leute: das klingt jetzt bestimmt bescheuert, aber werde ich, wenn ich Spielmusik aus einem kommerziellen Game wie bspw. "Battlefield 4" oder "Call of Duty" rippe (oder von YT runterlade), in mein Spiel einbau, und dies später irgwo hochlade zu einem Uploader von illegaler MP3 Musik? (Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)
    Das hast du dir grad selbst beantwortet.

  3. #3
    Ja wirst du, da jeder der sich dein Projekt läd frei auf die Musik zugreifen kann.
    Such dir doch einfach gute CC Lizenzmusik, die gibts auch wie Fische im Meer

    Zitat Zitat von Red-Cube Beitrag anzeigen
    (Das Format ist eben schön klein und der Rm2k3 akzeptierts)
    Das versteh ich irgendwie nicht, was ist an dem Format anders? Du kannst doch Musik selbst in andere Formate konvertieren? O.o

  4. #4
    Wenns illegal ist, ist es illegal. Oder hast du die Erlaubnis das in dein Spiel einzubauen und dann das Spiel zu vertreiben? Wenn nicht, dann illegal. Ist doch klar. Youtube-Videos die jeder irgendwie hochlädt sind auch illegal meistens, da die Leute ja keine Erlaubnis haben(deshalb wird auch oft viel gesperrt, zumindest in Deutschland... - wenn irgendwie Youtube Geld bezahlt bei den Verwertungsgesellschaften dann ist es aber wieder erlaubt).

  5. #5

    Katii Gast
    wie sieht die Rechtslage eigentlich mit Midis aus alten (DOS) Spielen aus? Und gibt es nicht eine Art Verjährung von Copyright auch auf Musik?

  6. #6
    Das Musikformat spielt denke ich keine Rolle. Es ist ja nicht nur eine bestimmte Aufnahme, die geschützt ist, sondern quasi die Komposition. Ich meine, dass auch Musikkompositionen x Jahre nach dem Tod des Komponisten verjähren, nur dauert das wohl genauso lange wie bei Büchern.

  7. #7
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Das Musikformat spielt denke ich keine Rolle. Es ist ja nicht nur eine bestimmte Aufnahme, die geschützt ist, sondern quasi die Komposition. Ich meine, dass auch Musikkompositionen x Jahre nach dem Tod des Komponisten verjähren, nur dauert das wohl genauso lange wie bei Büchern.
    Wobei z.B. bei Pop-, Videospiel- oder Filmmusik die Rechte sehr selten bei einer Person liegen, sondern das Urheberrecht verteilt wurde (bestes Beispiel: Texter und Komponist). Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.

    Nur mal so präventiv: Diese Thematik wurde hier zwar nicht angesprochen, aber wenn man z.B. eine MIDI-Version von einem eigentlichen Orchester-Soundtrack verwendet, ist es auch nicht erlaubt. Grund ist hier vor allem, dass das Stück überhaupt schon bearbeitet wurde, ohne dass man die Rechte daran besitzt. Auch hier gilt: Ohne Einwilligung/Verjährung geht nichts.

  8. #8
    Zitat Zitat
    Ist doch klar. Youtube-Videos die jeder irgendwie hochlädt sind auch illegal meistens, da die Leute ja keine Erlaubnis haben(deshalb wird auch oft viel gesperrt, zumindest in Deutschland... - wenn irgendwie Youtube Geld bezahlt bei den Verwertungsgesellschaften dann ist es aber wieder erlaubt).
    Die ganze Sperrerei hat nichts mit der Legalität zu tun, sondern damit, dass Youtube einen Streit mit der GEMA über Lizenzgebühren hat. Würden sie sich mal einigen, würde Youtube zwar nicht mehr sperren, du hättest aber trotzdem nicht das Recht, sämtliche Stücke deines Lieblingskomponisten/interpreten/aus deinem Lieblingsfilm/spiel usw. hochzuladen.

  9. #9
    @Katii: Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.
    Du darfst es nur nicht 1 zu 1 aus einem geschützten Werk kopieren.

  10. #10
    Das Problem ist eigentlich im Kern ein Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht. Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html Man spricht nur von "Urheberrechtsverletzung", weil die Nutzungsrechte und Vervielfältigugnsrechte eine Teilmenge der Urheberrechtsgesetze darstellen.

    Zitat Zitat von Wonderwanda Beitrag anzeigen
    Wobei z.B. bei Pop-, Videospiel- oder Filmmusik die Rechte sehr selten bei einer Person liegen, sondern das Urheberrecht verteilt wurde (bestes Beispiel: Texter und Komponist). Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.
    "Urheberrecht" kann nicht verteilt werden. Derjenige wer den Text geschrieben hat, und derjenige welcher die Komposition geschrieben hat, sind nach deutschem Recht die Urheber und werden es auch immer bleiben. Der Texter kann sein Urheberrecht nicht an irgendjemanden übertragen. Er kann einem Musiker/Label etc. lediglich Nutzungsrechte einräumen.

    I.d.R. liegen sämtliche Nutzungsrechte bei "einer" juristischen Person, nämlich dem Filmstudio oder dem Label, weil diese die Urheber zur Produktion dessen beauftragt haben und/oder entsprechendes vertraglich festgelegt ist.

    Das Urheberrecht verhält sich hier anders als das US Copyright.

    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    @Katii: Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.
    Nein, darfst du nicht, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html, da dir die erforderlichen Nutzungsrechte an der Komposition fehlen. Außer diese ist als "gemeinfrei" freigegeben oder bereits verjährt. Wäre dass so einfach hätte das Atelier damals nicht alle Spiele mit MIDI Stücken aus dem Verkehr ziehen müssen, da die wenigsten MIDIS tatsächliche 1:1 Kopien waren. Ein Cover, "Nachspiel", o.Ä. ist eine Umgestaltung und somit, ohne Einwilligung des Urhebers oder des alleinigen Halters der Nutzungsrechte, nicht gestattet.

    Geändert von Caine Luveno (05.08.2013 um 10:31 Uhr)

  11. #11
    Zitat Zitat
    "Urheberrecht" kann nicht verteilt werden. Derjenige wer den Text geschrieben hat, und derjenige welcher die Komposition geschrieben hat, sind nach deutschem Recht die Urheber und werden es auch immer bleiben. Der Texter kann sein Urheberrecht nicht an irgendjemanden übertragen. Er kann einem Musiker/Label etc. lediglich Nutzungsrechte einräumen.
    Natürlich können mehrere Menschen an einem Werk Urheberrechte besitzen, wenn sie es zusammen erstellt haben. Es ist auch nicht in dem Sinne "zerstückelt", aber wenn z.B. mehrere Autoren an einem Text schreiben, haben auch alle Urheberrecht daran. Da muss man schon belegen, dass gewisse Stellen wirklich nur von Einzelpersonen waren. Das Urheberrecht verjährt dann erst, wenn der letzte schon 70 Jahre tot ist. . Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).

    Zitat Zitat
    Wenn du die Midi allerdings selbst erstellt hast, das Stück sozusagen nach dem Gehör her nachgespielt hast, dann darfst du es verwenden da es nun ein Cover von dir ist.
    Du darfst es nur nicht 1 zu 1 aus einem geschützten Werk kopieren.
    Wenn es allerdings genauso klingt wie das Original, musst du erstmal die Schöpfungshöhe beweisen – und das ist vor allem bei Gehör nicht wirklich nachweisbar und ehrlich gesagt auch kaum gegeben.

  12. #12
    Zitat Zitat von Wonderwanda Beitrag anzeigen
    Natürlich können mehrere Menschen an einem Werk Urheberrechte besitzen, wenn sie es zusammen erstellt haben. Es ist auch nicht in dem Sinne "zerstückelt", aber wenn z.B. mehrere Autoren an einem Text schreiben, haben auch alle Urheberrecht daran. Da muss man schon belegen, dass gewisse Stellen wirklich nur von Einzelpersonen waren. Das Urheberrecht verjährt dann erst, wenn der letzte schon 70 Jahre tot ist. . Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).
    Ich fand deinen Text etwas missverständlich formuliert. Vorallem im Bezug auf dein "bestes Beispiel", weils genau dass eben nicht ist. Jeder ist Urheber an dem von ihm geschaffenem Teil, und die Nutzungsrechte des "ganzen" und der "Einzelteile" (Film, Musik) liegen beim Verwerter. Das Beispiel mit "mehrere Autoren schreiben an einem Buch" ist da schon wesentlich besser. Interessant wäre es ggf. noch zu wissen wie die Verjährigen mit der Vererbung zusammen wirkt. 70 Jahre nach Tod des tatsächlichen Urhebers, oder 70 Jahre nach Tod des letzten Erben?

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •