Zitat Zitat von Katii Beitrag anzeigen
Ich zitiere Wikipedia:

"Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt."

darunter zählen auch Schauspieler & Sportler

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Nur wenn sie fotografiert werden, wenn sie ihren Beruf ausüben oder aus beruflichen Gründen (dazu zählen bspw. auch irgendwelche Gala-Besuche etc.) an Events teilnehmen.
Werden Schauspieler, Sportler, Politiker, etc. in privatem Umfeld fotografiert (bspw. beim Urlaub am Strand, beim Grillen auf eigenem Grundstück, etc.) benötigt man dennoch die Einwilligung jener Person, diese(s) Foto(s) veröffentlichen zu dürfen.


Zitat Zitat von Ketzer
Mal ganz davon abgesehen das Facebook der denkbar schlechteste Ort ist um irgentwelche Bildrechte abzuteten.
Was man ja bereits tut, wenn man das Bild auf Facebook hochlädt.
Sobald ihr ein Bild auf Facebook hochladet, tretet ihr damit auch alle möglichen Rechte an Facebook ab. Das clincht sich zwar teilweise mit anderen deutschen und auch europäischen Gesetzen, aber dennoch sollte man einfach mal vorsichtig sein.
Behandelt Facebook lieber mehr wie ein Forum (wo ihr ja in der Regel auch diverse Privatsachen für euch behaltet) anstatt der riesigen, unkontrollierbaren Social Network-Seite, die es ist.