Zitat Zitat von Wohan Beitrag anzeigen
Wegen dem ungefragten benutzen des Bildes eines Schauspielers ?
Ich zitiere Wikipedia:

"Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt."

darunter zählen auch Schauspieler & Sportler

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild