Ich zitiere Wikipedia:
"Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt."
darunter zählen auch Schauspieler & Sportler
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild