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Ehrengarde
Obwohl ich kein Anwalt bin (und daher auch keine qualifizierten Aussagen geben kann) bin ich mir ziemlich sicher, dass du dafür verklagt werden kannst eine Brush in einem kommerziellen Projekt zu benutzen obwohl diese nicht zu kommerziellen Nutzen freigegeben wurde.
Die Frage ist allerdings, ob man mit dieser Klage durchkommen kann, falls man nicht beweisen kann, dass du wirklich diese Brush verwendet hast. Wenn du behauptest man könnte das nicht erkennen, dann kannst du das auch genausogut vor dem Gericht sagen und darauf plädieren, dass du diese Brush garnicht benutzt hast. Das wäre dann natürlich gelogen, aber das ist deine Entscheidung.
Wenn es sich wirklich nur um einen winzigen, kaum merkbaren, Flecken handeln sollte, hast du meines Erachtens eine gute Chance mit so einer Behauptung durchzukommen.
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