Zitat Zitat von Gendrek Beitrag anzeigen
"Naja... zwingen können wir sie nicht, aber naja... wenn sie nicht kommen, dann werden wir rechtliche Schritte gegen sie einleiten."
Ja, dann war ich erstmal sprachlos. "Mhmh... rechtliche Schritte, so so." "Ja, das ist ihnen klar oder?" "Ne, war mir nicht klar, dass sie mich wegen nicht erscheinens verklagen wollen. Ist aber interessant zu wissen."
Ich wusste nichtmal, dass man sich überhaupt bei der Schule ABmelden muss, um nicht mehr kommen zu brauchen. Bisher war's immer so, dass die Leute einfach nicht mehr hingingen und keiner bescheid wusste, ob sie je wieder kämen.

Ernsthaft, können(dürfen) Schulen jemanden echt verklagen? Was hast du denn da für einen Vertrag mit denen? Maximal vermutlich dass du die Kindergeldstelle nicht verarschst und im Grunde Arbeitslos bist und aus welchen Gründen auch immer kein Kindergeld kriegen dürftest. Wobei ohne abgeschlossene Berufsausbildung immer noch Recht auf Kindergeld besteht, sofern das Alter unter 25? oder 26 beträgt. - Für mich kriegen wir beispielsweise kein Kindergeld, weil ich den Theorieteil fertig gemacht habe und das als "abgeschlossen" gilt. Auch wenn ich eigentlich noch ein praktisches Jahr machen muss. Erzieherin bin ich, aber eben nicht staatlich anerkannt.
Altelrnativ, das Bafögamt. Das kann ich mir auch noch vorstellen. Wenn du Bafög bekommst, wird es dir vermutlich gestrichen und du musst es eventuell sogar zurückzahlen.


Oh my, ich hab grad John Cage entdeckt. Genialer Schuft!