Und die gesetzliche Vorgabe ist, erst mal grundsätzlich alles abzulehnen? Anders ist es für mich nicht erklärbar, warum Krankenkassen generell erst mal alles ablehnen und warten, bis der Kunde Widerspruch einlegt.
Eine Person aus meinem Bekanntenkreis ist wegen einem unverschuldeten Verkehrsunfall seit 3 Jahren praktisch Berufsunfähig und trotz Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt er von der Versicherung kein Geld, denn die stellen sich Quer und warten wohl so lange, bis er endlich stirbt. Über ein Jahr musste er etliche Stifte, Metalplatten und Schrauben tragen und kann seinen Beruf als Gärtner nicht mehr ausüben. Ständig will die Versicherung ein neues Gutachten von einem weiteren Arzt, der dann wieder bestätigt, dass er Berufsunfähig ist. Es gibt sogar ein Geständnis vom Verursacher des Unfalls. Also die Schuldfrage ist auch geklärt. Eine Mitarbeiterin der Versicherung hatte sich auch schon mal erkundigt, ob er überhaupt noch lebt. Inzwischen hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Meinem Opa wurde die Pflegestufe 3 abgeleht, trotz Katheter und akuter Demenz. Inzwischen ist er verstorben. 20 Jahre vorher hatte er das selbe Spielchen mit der Versicherung, weil seine Frau (also meine Oma) an Creutzfeldt-Jakob erkrankte (eine Krankheit, die das Gehirn zerstört und zum Tode führt). Auch dort wurde erst mal Pflegestufe 3 abgelehnt.
Meine Mutter hatte einen zweifachen Bandscheibenvorfall und wir haben deswegen Rehasport beantragt. Wurde erst mal auch wieder abgelehnt.






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