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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von ~Jack~ Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum das hier irgendjemand aufhören wird REFMAP zu verwenden nur weil sie den Maker nicht legal besitzen. Außerdem läd das Atelier ja auch wieder Spiele mit diesen Grafiken hoch (und diversen anderen eigentlich copyrightgeschützen Grafiken, von daher )
    Wer seine Spiele noch ans Atelier schicken will muss jetzt hauptsächlich nur seine Musik aus freien Quellen beziehen.
    Hab ich niee behauptet!


    Zitat Zitat
    Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.
    Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde; kann aber auch verwechselt haben. Ich selber habe es aber immernoch nicht verstanden, weshalb auch nun das RTP verboten werden soll .. ist doch das Standart von allen und in meinen Augen, das Beste Chipset!

    Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!




    Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?

    Geändert von alpha und beta (11.03.2010 um 16:59 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde
    Früher wurde der maker auch öfters zum download angeboten (und wenn man richtig sucht findet man ihn immer noch), aber das macht es nicht gleich legal, schließlich kannst du alles irgendwo zum Download finden.
    Und das RTP darf man wohl eigentlich nur dann verwenden, wenn man eine Lizenz erworben hat, die man eben nur beim Kauf des makers erhält.


    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!
    Eben. Beim XP und VX ist es ja noch einfacher sich den legal zu holen. Den 2k müsste man sich extra aus Japan besorgen und der 2k3 mit dem ich fast ausschließlich arbeite ist scheinbar nirgens mehr erhältlich, so wie ich das hier rausgelesen habe.

  3. #3
    Die Frage die ich mir stelle ist doch die, ob jetzt noch Spiele mit Refmap angenommen werden. Vielleicht wäre zum Theama Ressurcenzulässigkeit im graphischen Bereich ein verbindliche Adminankündigung sinnvoll.

  4. #4
    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?
    Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten. Dann kam der große Rechtsstreit mit Enterbrain und ab sofort durften weder Download noch Links zu diesem angeboten werden. Wenn ich das damals richtig mitgekriegt habe, dann wurde allerdings gestattet, dass diejenigen, die den Maker schon hatten, ihn weiterbenutzen dürfen. Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.

  5. #5
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.
    Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
    Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.

  6. #6
    Zitat Zitat von ~Jack~ Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
    Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.
    Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?

  7. #7
    Ich greife mal der offiziellen Seite voraus, da ich meine zu wissen, wie diese zum Thema steht.

    1. Offiziell gehen wir natuerlich davon aus, dass jeder so ehrlich ist, und sich den RM2k oder zumindest einen der anderen Maker legal aus Japan importiert hat.

    2. Warum wir die erstellten Spiele nicht auf die Version von Don Miguel ueberpruefen ? Weil wir davon ausgehen, dass die meisten trotz dessen, dass sie den Maker aus Japan korrekt importiert haben, auf ihren PCs die uebersetzte Version von Don Miguel verwenden. Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden, ebenso gibt es Probleme mit dem Verteilen der so installierten Spiele. Da aber jeder ohnehin den Maker gekauft hat, glauben wir, dass Enterbrain nicht aktiv dagegen vorgehen wird, dass stattdessen eine unautorisierte Uebersetzung verwendet wird (das ist sogar nach deutschem Recht erlaubt, sofern die Nutzungsbedingungen nichts anders sagen. Selbiges kommt aber hier nicht zur Anwendung). Fazit: Spiele mit der Don Miguel Uebersetzung des Makers werden angenommen, weil wir fest davon ausgehen, dass jeder, der den Maker auch benutzt, sich diesen auch kaufen wird.

    3. Da nach 1. und 2. ja alle den Maker gekauft haben, und wir in Treu und Glauben deswegen auch die uebersetzte Version akzeptieren, lehnen wir auch Refmap Chipsets nicht ab, da ihre Verwendung zusammen mit einer gueltigen Lizenz des Makers ja erlaubt ist.

    4. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstoessen sieht das natuerlich anders aus. Wenn wir also erkennen, dass jemand urheberrechtlich geschuetzte Musik verwendet, bei der es sehr fraglich ist, dass derjenige die noetigen Vertriebsrechte besitzt (z.B. Charts, etc), oder wir explizit darauf hingewiesen werden, werden wir natuerlich besagtes Spiel nicht auf die Seite lassen oder selbiges aus der Downloaddatenbank entfernen. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir alle Urheberrechte der Welt kennen, aber wenn sich jemand beschwert, muessen wir handeln, sonst haben WIR das Problem am Hals. Das gleiche trifft natuerlich auf Graphiken etc. ebenfalls zu, sofern diese einem geschuetzten Werk nicht nur entfernt aehneln (§24UrhG).

    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?
    Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.

  8. #8
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.
    Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.

  9. #9
    Zitat Zitat
    Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird.
    Ich bin gespannt zu lesen wie du dir den Nachweis vorgestellt hast.
    Mir fällt dazu keine Möglichkeit ein. xDDD

  10. #10
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.
    Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

    Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.

  11. #11
    Kurzum: Es werden also weiterhin 2k/3 Spiele auf der Seite angenommen, mit quasi jeglicher Grafik, aber nur "freier" Musik? Sind die ganzen Midis aus vgmusic wirklich nicht mehr erlaubt?

  12. #12
    Zitat Zitat von Ascare
    Kurzum: Es werden also weiterhin 2k/3 Spiele auf der Seite angenommen, mit quasi jeglicher Grafik, aber nur "freier" Musik? Sind die ganzen Midis aus vgmusic wirklich nicht mehr erlaubt?
    Soweit ich weiß, nicht.

    Aber wie siehts bspw. mit klassischer Musik, Volksliedern und alten Armeemärschen aus? Die dürften doch ohne weiteres verwendet werden, sofern der, der das Midi/MP3 arrangiert hat nichts dagegen hat.
    Ich spiele natürlich unter anderem auf die Reise ins All an. Ohne Preußens Gloria geht's einfach nicht

  13. #13
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

    Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.
    Ich weiß, dass eb nicht auf unser Geld angewiesen ist. Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht. Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
    Mein Vorschlag zielte darauf ab, dass man gegen Bezahlung von eb lediglich irgendein Schriftstück kriegt. Darin müsste nur Name, Anschrift und das notwendige Blabla stehn. Die persönlichen Daten würden sowieso über ne Online-Bestellung erfasst werden und der Rest ist kein großer Aufwand.

    @MagicMaker
    Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.

  14. #14
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    @MagicMaker
    Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.
    Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
    So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

    MfG Sorata

  15. #15
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
    So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

    MfG Sorata
    Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.

  16. #16
    Zitat Zitat
    Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht.
    Ersteres stimmt ja (zumindest "gar nicht mehr zum" wäre korrekt) aber
    RPG2000 gibts seit Release bis heute ununterbrochen kaufbar zu finden. :'D

    Die Comm sollte sich lieber mal was irres für den zehnten Geburtstag dieses
    netten Programms einfallen lassen, dem 5. April.

    Zitat Zitat
    Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
    In dem Fall hätte sich eb! über den alles andere als unbekannten HimeyaShop
    hergemacht, aber jeder von dem ich weis dass er einen Maker da bestellt hat,
    hat ihn auch bekommen.

  17. #17
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.
    Das ist leider nicht korrekt. Ob ihr uns die Kaufquittung oder sonst was zeigt, ist unerheblich. Man kann uns in dem Fall immer dran kriegen, wenn es nicht korrekt ist, und es jemanden interessiert. Allerdings koennten wir dann unsererseits wieder unsere Ausgaben zivilrechtlich vom Ersteller einfordern, nur ist das Aufwand ohne Ende und fuer uns finanziell nicht machbar.

  18. #18
    Zitat Zitat
    Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.
    Die Komposition ist frei verwendbar, aber du brauchst immer noch jemanden, der sie spielt. Du kannst dir sicher sein, dass du irgendwelche Tonaufnahmen von z. B. Karajan sicher nicht frei in deinen Spielen verwenden darfst. Schon alleine weil die CDs immer noch verkauft werden. Bei der Musik gibt es neben der Komposition eben auch immer die Interpretation. Solange die nicht unter einer freien Lizenz verfügbar ist, hilft es dir auch nicht, dass der Komponist schon lange tot ist.

  19. #19
    Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD

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