Dipl. User mit summa cum laude
Ich greife mal der offiziellen Seite voraus, da ich meine zu wissen, wie diese zum Thema steht.
1. Offiziell gehen wir natuerlich davon aus, dass jeder so ehrlich ist, und sich den RM2k oder zumindest einen der anderen Maker legal aus Japan importiert hat.
2. Warum wir die erstellten Spiele nicht auf die Version von Don Miguel ueberpruefen ? Weil wir davon ausgehen, dass die meisten trotz dessen, dass sie den Maker aus Japan korrekt importiert haben, auf ihren PCs die uebersetzte Version von Don Miguel verwenden. Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden, ebenso gibt es Probleme mit dem Verteilen der so installierten Spiele. Da aber jeder ohnehin den Maker gekauft hat, glauben wir, dass Enterbrain nicht aktiv dagegen vorgehen wird, dass stattdessen eine unautorisierte Uebersetzung verwendet wird (das ist sogar nach deutschem Recht erlaubt, sofern die Nutzungsbedingungen nichts anders sagen. Selbiges kommt aber hier nicht zur Anwendung). Fazit: Spiele mit der Don Miguel Uebersetzung des Makers werden angenommen, weil wir fest davon ausgehen, dass jeder, der den Maker auch benutzt, sich diesen auch kaufen wird.
3. Da nach 1. und 2. ja alle den Maker gekauft haben, und wir in Treu und Glauben deswegen auch die uebersetzte Version akzeptieren, lehnen wir auch Refmap Chipsets nicht ab, da ihre Verwendung zusammen mit einer gueltigen Lizenz des Makers ja erlaubt ist.
4. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstoessen sieht das natuerlich anders aus. Wenn wir also erkennen, dass jemand urheberrechtlich geschuetzte Musik verwendet, bei der es sehr fraglich ist, dass derjenige die noetigen Vertriebsrechte besitzt (z.B. Charts, etc), oder wir explizit darauf hingewiesen werden, werden wir natuerlich besagtes Spiel nicht auf die Seite lassen oder selbiges aus der Downloaddatenbank entfernen. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir alle Urheberrechte der Welt kennen, aber wenn sich jemand beschwert, muessen wir handeln, sonst haben WIR das Problem am Hals. Das gleiche trifft natuerlich auf Graphiken etc. ebenfalls zu, sofern diese einem geschuetzten Werk nicht nur entfernt aehneln (§24UrhG).
Zitat von Leana
Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?
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Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.