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Thema: Status der Download-Datenbank

  1. #501
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Nebenbei, diese strenge Auslegung der Impressumspflicht besteht in der Regel wohl nicht mehr. Interessant! O.o

    http://www.telemedien-und-recht.de/#a12

    Naja, ich lasse es vorsichtshalber dennoch mal drin.
    Heisst das, dass man das sogenannte Impressum auf der Seite jetzt völlig weglassen kann oder gibt es da noch Ausnahmen?
    Mit Ausnahmen meine ich als Beispiel noch "kostenpflichtige Online-Dienste"!

  2. #502
    Soweit ich das gelesen habe müssen kostenpflichtige Dienste nach wie vor ein impressum haben, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das Sofort ersichtlichs ein muss.

  3. #503
    Wie wäre die Spiele per Torrent DL anzubieten? Dann lagern zumindest nur Torrent Dateien auf dem Server. Problem gelöst. Theoretisch.

    EDIT: Ach und wegen RTP könnte man auch das japanische RTP anbieten + einen Patcher, der die Dateinamen umbenennt, Ordner Struktur anpasst, das wäre ja auch erlaubt.

  4. #504
    Locker gesagt dürfte wohl nichts gegen alternative Verteilungsmethoden
    sprechen aber bei P2P-Systemen muss natürlich ständig jemand da sein
    der das Spiel auch anbietet, ich sehe nicht unbedingt Erfolg darin, dass
    man sowas aufrecht erhalten könnte.

    Zitat Zitat
    einen Patcher, der die Dateinamen umbenennt
    Vergiss nicht, dass er auchnoch Dateien hinzufügen müsste.

    Zitat Zitat
    das wäre ja auch erlaubt
    Der Patcher möglicherweise schon, ein paar Dateien privat auf einem PC
    umbenennen ist ja kein Ding, genauso als würde es jeder von Hand machen,
    aber das Original-RTP selber anzubieten... ich denke da sollte vorher mit eb!
    gesprochen werden. o_o

    Denn ich glaube eigentlich verbietet das der Downloadvertrag auf Famitsu,
    es selber anzubieten, ist allerdings lange her dass ich da reingeguckt habe
    und bin mir daher über diese Sache alles andere als sicher.

    Downloadseite, wens interessiert:
    http://www.famitsu.com/freegame/rtp/2000_rtp.html

  5. #505
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Nebenbei, diese strenge Auslegung der Impressumspflicht besteht in der Regel wohl nicht mehr. Interessant! O.o

    http://www.telemedien-und-recht.de/#a12

    Naja, ich lasse es vorsichtshalber dennoch mal drin.
    Zitat Zitat
    Für eine erhebliche Ausweitung der Impressumspflicht sorgte vor allem die Auslegung des Merkmals der Geschäftsmäßigkeit. Danach unterfielen auch eigentlich rein private Webseiten der Impressumspflicht, wenn sie bloße Werbebanner oder Pop-Ups auf ihren Webseiten eingeblendet hatten.

    All dies ändert sich nun durch § 5 TMG. Danach sind nur noch solche Webseiten verpflichtet, ein Impressum zu tragen, die sowohl geschäftsmäßig sind als auch in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen.
    Das Atelier hat lediglich Werbe-Banner, mehr nicht. Ansonsten ist hier alles for free, wüsste nicht was hier Geschäftsmäßig bzw. kostenpflichtig sein sollte.

  6. #506
    Geschäftsmäßig ist die Seite doch schon, wenn sie Werbung enthält(mit der man den Server finanzieren will, z. B.) - so habe ich es zumindest verstanden. Steht da glaube ich auch auf der verlinkten Seite, dass das gerne so breit ausgelegt wurde, der Begriff.

    Wichtig ist halt, dass das vorher alleine ausreichte und jetzt eben nicht mehr. Jetzt muss zusätzlich ein kostenpflichtiger Dienst angeboten werden(ALS AUCH in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen). Das ist hier natürlich nicht der Fall.

  7. #507
    Zitat Zitat von http://www.telemedien-und-recht.de/#a12
    [...]
    Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird. [...]
    Anscheinend ist die Legislative im Piefkeland etwas verwirrt.

    Geändert von Mivey (27.02.2010 um 13:15 Uhr)

  8. #508
    Ist zwar nicht mein Revier, aber Gesetz ist Gesetz (wichtiges habe ich unterstrichen):
    Zitat Zitat von Telemediengesetz
    § 2 Begriffsbestimmungen


    Im Sinne dieses Gesetzes

    1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
    2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
    3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
    4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
    5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

    a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
    b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

    Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
    Zitat Zitat von Telemediengesetz
    § 5 Allgemeine Informationspflichten

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
    Die Legaldefinition von "geschäftsmäßig" ist ein wenig zu knapp. Das einzige, was da steht, ist "in der Regel gegen Entgelt angebotene" Telemedien. Ihr habt zwar Werbebanner auf eurer Seite, aber man muss ja nichts zahlen, um die Telemedien zu bekommen.

    Meiner Meinung nach herrscht also keine Impressumspflicht, zumindest was das TMG betrifft. Ob im BGB oder anderswo vielleicht Informationspflichten noch aufgeführt werden, kann ich nicht sagen, deutsches Recht ist eben, wie gesagt, nicht mein Revier.

  9. #509
    Ich möchte mich für meinen letzten beitrag entschuldigen. ich bin über die situation nach wie vor sehr aufgebracht weils für mich keinen sinn ergibt

  10. #510
    Weitere Spiele sind wieder online gegangen:

    http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Di...InsAll_OFF.exe
    http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Et...egends_OFF.exe
    http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Un...erburg_OFF.exe
    http://dl1.rpg-atelier.net/spiele/Zwielicht_OFF.exe
    http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/Helden_OFF.exe
    http://dl2.rpg-atelier.net/spiele/VampiresDawn_OFF.exe

    Ich wünschte, es würde schneller gehen, aber das legt sich hoffentlich bald. Könntet ihr auch diese Spiele mal kurz antesten? Wenn dabei einige Leute ohne installiertes RTP mit dabei sind, käme mir auch das gerade sehr gelegen.

  11. #511
    @SDS
    Die Links zu Helden und VD gehen nicht.

    Edit:
    Jau, nu gehts

  12. #512
    Mein kleines Makerherz weint gerade dicke Tränchen

    Ich meine es war ja klar aber jetzt wo diese Spiele ohne Musik hochgeladen sind ist es doch ein seltsames Gefühl ...
    Seufz ich lege eine Schweigeminute für diese großartigen Projekte ein.

  13. #513
    Zitat Zitat von natix Beitrag anzeigen
    @SDS
    Die Links zu Helden und VD gehen nicht.
    Müssten nun gehen. Nebenbei, wundert euch nicht, wenn bei Eternal Legends die Musik im Vorspann noch gespielt wird. Die wurde ja dafür extra komponiert.

  14. #514
    Ja es ist schade, sehr schade, aber immerhin können wir uns alle darüber freuen das unsere geliebte Downloaddatenbank langsam aber sicher gefüllt wird und unseren geliebten Klassikern und vielen anderen großen Spielen der Vorzug gewährt wurde und das es sichert bald Spiele wie die Allreise und UiD wieder mit Musik geben wird und bei dem Erfindeungsreichtum und der Unnachgibigkeit von troll und SDS Hilfe wird das doch in null komma nix soweit sein das wieder, wenn man die Allreise startet, dass wieder die Fanfaren ertönen.

  15. #515
    Zitat Zitat von Koshi Beitrag anzeigen
    Ich meine es war ja klar aber jetzt wo diese Spiele ohne Musik hochgeladen sind ist es doch ein seltsames Gefühl ...
    Seufz ich lege eine Schweigeminute für diese großartigen Projekte ein.
    Solange das Quartier nicht auch noch anfängt ihre Download-Datenbank zu ändern bekommt man die meisten dort wenigstens noch in ihrer Originalform, von daher...
    Wer sich also seine Lieblingsprojekte noch mit Musik holen will sollte sich dort hinbegeben und sie sich besorgen bevor sich irgendjemand entscheidet die auch zu ändern.

  16. #516
    @SDS:
    Sag mal, wie ist das jetzt in Zukunft, weil ich gerade dabei bin ein Projekt zu planen. Was sollen wir beachten ? Können wir Grafik-RIPs weiter benutzen ?
    Ich würde bei meinem Projekt auf stark editierte Grafik RIPs zurückgreifen. Mit der Musik muss ich mal nach freien Ressourcen gucken, aber es geht mir eher um die Grafik.
    Die Frage stelle ich, da die Spiele die wieder in der Datenbank sind, ihre alten Grafikressourcen haben, und da sind auch RIPs bei.

  17. #517
    So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.

  18. #518
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.
    Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns. Und das wird auch nicht durch §24 UrhG umgangen. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, einfach nur Resourcen (Graphik und Musik) verwenden, die unter einer freien Lizenz stehen, oder die die explizite Erlaubnis fuer die Verwendung in deinem Projekt vom Urheberrechtsinhaber holen.

    In Zukunft sollte RIP gleichbedeutend mit "Rest In Peace" fuer dein Projekt stehen.

  19. #519
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns.
    SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
    Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever

  20. #520
    Zitat Zitat von ~Jack~ Beitrag anzeigen
    SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
    Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever
    Rips von Musik und Grafiken unterliegen keinen Unterschieden, auch nicht wenn jemand die Melodie im Midi-Format nachkomponiert hat oder gar was vom MP3-Soundtrack verwendet.

    Geändert von Davy Jones (02.03.2010 um 23:47 Uhr)

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