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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    @SDS:
    Sag mal, wie ist das jetzt in Zukunft, weil ich gerade dabei bin ein Projekt zu planen. Was sollen wir beachten ? Können wir Grafik-RIPs weiter benutzen ?
    Ich würde bei meinem Projekt auf stark editierte Grafik RIPs zurückgreifen. Mit der Musik muss ich mal nach freien Ressourcen gucken, aber es geht mir eher um die Grafik.
    Die Frage stelle ich, da die Spiele die wieder in der Datenbank sind, ihre alten Grafikressourcen haben, und da sind auch RIPs bei.

  2. #2
    So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.

  3. #3
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.
    Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns. Und das wird auch nicht durch §24 UrhG umgangen. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, einfach nur Resourcen (Graphik und Musik) verwenden, die unter einer freien Lizenz stehen, oder die die explizite Erlaubnis fuer die Verwendung in deinem Projekt vom Urheberrechtsinhaber holen.

    In Zukunft sollte RIP gleichbedeutend mit "Rest In Peace" fuer dein Projekt stehen.

  4. #4
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns.
    SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
    Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever

  5. #5
    Zitat Zitat von ~Jack~ Beitrag anzeigen
    SDS will aber sicher vermeiden, dass gleich 95% aller Spiele komplett aus der Datenbank rausfliegen, wenngleich es sich ja für Spiele ohne Musik eh nicht wirklich lohnt.
    Ich find das eh alles übertrieben, aber whatever
    Rips von Musik und Grafiken unterliegen keinen Unterschieden, auch nicht wenn jemand die Melodie im Midi-Format nachkomponiert hat oder gar was vom MP3-Soundtrack verwendet.

    Geändert von Davy Jones (02.03.2010 um 23:47 Uhr)

  6. #6
    Zitat Zitat von Davias Beitrag anzeigen
    Rips von Musik und Grafiken unterliegen keinen Unterschieden, auch nicht wenn jemand die Melodie im Midi-Format nachkomponiert hat oder gar was vom MP3-Soundtrack verwendet.
    Doch, unterliegen sie offenbar – jedenfalls nach dem, was ich dem großen Kauderwelsch der UrhGs und Co. die letzten Tage entnehmen konnte. Um es kurz zu machen: Die Gesetze sind bei Musik offenbar etwas strenger als bei anderen Werkformen. Für eine genaue Analyse dürfte aber wohl mindestens ein 4-jähriges Jurastudium mit Fachgebiet „internationales Urheberrecht” fällig sein.

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