Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
Nebenbei, diese strenge Auslegung der Impressumspflicht besteht in der Regel wohl nicht mehr. Interessant! O.o

http://www.telemedien-und-recht.de/#a12

Naja, ich lasse es vorsichtshalber dennoch mal drin.
Zitat Zitat
Für eine erhebliche Ausweitung der Impressumspflicht sorgte vor allem die Auslegung des Merkmals der Geschäftsmäßigkeit. Danach unterfielen auch eigentlich rein private Webseiten der Impressumspflicht, wenn sie bloße Werbebanner oder Pop-Ups auf ihren Webseiten eingeblendet hatten.

All dies ändert sich nun durch § 5 TMG. Danach sind nur noch solche Webseiten verpflichtet, ein Impressum zu tragen, die sowohl geschäftsmäßig sind als auch in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen.
Das Atelier hat lediglich Werbe-Banner, mehr nicht. Ansonsten ist hier alles for free, wüsste nicht was hier Geschäftsmäßig bzw. kostenpflichtig sein sollte.