Doch, unterliegen sie offenbar – jedenfalls nach dem, was ich dem großen Kauderwelsch der UrhGs und Co. die letzten Tage entnehmen konnte. Um es kurz zu machen: Die Gesetze sind bei Musik offenbar etwas strenger als bei anderen Werkformen. Für eine genaue Analyse dürfte aber wohl mindestens ein 4-jähriges Jurastudium mit Fachgebiet „internationales Urheberrecht” fällig sein.