bei den meisten letzteres aber zb bei titeln wie "bof"(breath of fire) oder "som"(keine ahnung) bin ich nicht sicher ob das mit nem creditseintrag geht...
bei den meisten letzteres aber zb bei titeln wie "bof"(breath of fire) oder "som"(keine ahnung) bin ich nicht sicher ob das mit nem creditseintrag geht...
Nur um mich noch mal einzumischen (das damals war ja etwas... naja xD):
Ich hab mal ein bisschen recherchiert. Eine bestimmte Melodie aus einem anderen Spiel darf eigentlich nicht einfach so kopiert werden. Auch nicht im Midi-Format, denn sie ist geistiges Eigentum. Handelt es sich jedoch um ein Remix oder eine veränderte Version ist das soweit ich weiss ok, solange es nicht die 1:1-Kopie der Melodie ist.
Aber tatsächlich schert sich darum wohl kaum ein Spielentwickler darum, denn es sind ja keine direkten Kopien Ihrer eigentlichen Musikdateien.
Es sei denn es ist ein brandneues Indie-Game, dass tatsächlich MIDI-Dateien verwendet! Die darf man natürlich nicht einfach so nehmen.
Die nachgespielten Stücke bemühen sich aber schon um Authentizität und geschützt sind afaik schon einzelne Tonfolgen, d. h. auch ein Remix könnte problematisch sein. Ob sich die Spielentwickler oder die Komponisten darum scheren wissen wir nicht. Vielleicht hat sie nur niemand auf die MIDIs aufmerksam gemacht.Das Risiko würde ich nicht eingehen.
mache mir einfach ein paar eigene midis.(nur für den fall das ich midis austauschen muss)
----beitrag gesponsert von twin_blade--
wieso denn?
Er hat es doch bezahlt
geht es nicht darum DAS es bezahlt wird?
----beitrag gesponsert von twin_blade--
Kurzform: Nö.
Langform: Wenn er für die ungepatchte, japanische Version gezahlt hat und sie nur selber benutzt, ist das vollkommen okay. Wenn er sie an dich weitergibt, geht das nicht, weil er gegen das Copyright verstößt. Schließlich gibt es das Produkt ja jetzt zweimal. Nach der Logik könnte sich ja eine Person den Maker kaufen und dann kostenlos an die gesamte Welt verteilen. Genau davor soll das Copyright schützen. Und ich kann nicht glauben, dass dieses Konzept so schwierig zu begreifen ist. Wenn man etwas benutzt, das eine Firma oder Einzelperson für Geld verkauft, dann ist es nicht okay, sich das ganze kostenlos zu beschaffen. Das gilt für den Maker genau so wie für Musik, Bücher, Filme, Spiele, Texte, Soundeffekte und Ideen.
Da ich aber mal davon ausgehe, dass manche Leute dieses Konzept einfach nicht verstehen WOLLEN und ich nicht will, dass der Thread noch weiter weggetrollt wird, mache ich hier erst einmal zu.
dann werde ich die midis mal aus dem projekt entfernen"^
----beitrag gesponsert von twin_blade--
da hab ich gleich noch eine frage:
ist ein skillname auch urheberrechtlich geschützt? Hab nähmlich einen skill "ultima" genannt und den gibts ja schon..."
----beitrag gesponsert von twin_blade--
Bezweifle ich eher stark, ich würde es eher als mangel an creativität ausweisen,
weil ich schon recht oft in eher mittelmäßigen RPGs die Skillnamen Ultima lesen durfte.
Und dann wäre die nicht ganz so unbekannte Ultima Spiele-Reihe,
da hätte doch schon längst ein Konflikt bestehen müssen oder seh ich das falsch?
Rechtlich gesehen könnte man das schon als Diebstahl geistigen Eigentums bezeichnen, das Gewicht ist aber so Gering weil es sich im Gegensatz zur Musik im Aufwand sehr unterscheidet und so viel ich weiß ist es Aufgrund der häufigen Nutzung schwer zu erkennen, wer denn jetzt eigentlich der wahre Eigentümer oder Erfinder dieses Namens ist^^ würde mir da aber keine Gedanken zu machen
Geändert von Kaito (15.01.2015 um 15:00 Uhr)
eigendlich gibt es ja rehr viele mehrfach genutzte skillnamen: z.b. Feuerball
ich bemühe mich immer neue namen auszudenken, ist aber nicht immer einfach weil es einfach zu viele gibt zum beispiel habe ich einen skill "Megaton-Ray" genannt.
----beitrag gesponsert von twin_blade--
Ich bin auch skeptisch, ob man sich Ultima überhaupt schützen lassen kann, weil das (u. a.) ein lateinisches Wort ist.
Ich muss ja ein wenig schmunzeln. Es ist ziemlich toll, dass du dir Gedanken über sowas machst, aber ich bezweifle einfach mal, dass du eine legale Version vom RPG-Maker 2003 hast..x)
gibts die auch illegal?!
Wo ist der unterschied?
----beitrag gesponsert von twin_blade--
und wo zum teufel kann ich das original herbekommen?!?
Oder ist es nicht schlimm diese englische version zu benutzen?
Da ich japanisch kann stellt es für mich eigentlich kein problem dar das original zu nutzen.
----beitrag gesponsert von twin_blade--
Die englische Version die du benutzt ist illegal. Ich denke weitere Fragen dazu erübrigen sich. Du kannst den RPG-Maker 2003 natürlich legal erwerben. Im (japanischen) Handel oder bei Importshops oder online. Viel Erfolg bei der Suche
Du kannst natürlich auch einen der hier im Westen auf englisch und in anderen Sprachen erhältlichen Makern benutzen, die du über http://www.rpgmakerweb.com/ oder Steam oder anderen Händlern beziehen kannst!
Aber wenn du japanisch kannst, sollte es ja kein Problem für dich sein den RPG-Maker 2003 auch in seiner Originalversion zu benutzen, denn das Patchen auf englisch ist natürlich nicht legal![]()
Geändert von Gala (15.01.2015 um 18:20 Uhr)
Den 2k3 gibt es von Enterbrain selbst allerdings gar nicht mehr zu kaufen. Die verkaufen nur noch die Value-Edition des RM2000. Hier wurden aber ein paar sinvolle Features aus dem 2003er nachträglich übernommen, nur das Standard-KS ist eben nachwievor komplett anders.
--"Banjo, you're a BEAR... and I will teach you... THESE MOVES!"