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Thema: Mp3-Lieder in RPG's...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    Ich hab' inzwischen selbst eine Version gefunden die passt. Ich habe auch ein Prog. verwendet um den Anfang etwas zu kürzen (da wars sogar ZU lange) und jetzt gehts halbwegs, auch wenn ich nicht wirklich 100%ig zufrieden bin. Auf die Datei auf die du verlinkst kann ich nicht zugreifen, ich werde nachher selbst bei VGM nachsehen, vll. finde ich ja eine Bessere Danke aber trotzdem.

    @Char0n: Wenn das wirklich kein Problem ist werde ich vor dem Release die andere Version (MP3) verwenden Ich hab' auch noch nie erlebt (oke, ein Mal!) das ein Spiel wegen MP3-Versionen abgelehnt wurde.

    LG Mike

  2. #2
    Um einmal ein altes deutsches Sprichwort zu zitieren: "Wer viel fragt, bekommt viele Antworten."

    Wenn ihr hier fragt, ob es illegal ist, Urheberrechtlich geschuetztes Material ohne Erlaubnis zu verwenden, dann sind wir dazu gesetzlich verpflichtet, euch darauf hinzuweisen, dass selbiges illegal ist. Ob wir die Auslegung des Gesetzes nun Sinnvoll oder auch nur gerecht finden oder ob sich irgendjemand jemals darum geschert hat, spielt dabei keine Rolle.

    Wir koennen euch keine Absolution fuer Urheberrechtsverletzungen geben, und wuerden wir das tun, dann wuerden wir uns zur Anstiftung zu einer Straftat schuldig machen. Wenn ihr euch entschliesst, fremde MP3s in euere Spiele zu tun, dann macht ihr das auf eigenes Risiko. Allerdings ist es weder unsere Pflicht noch eine fuer uns zumutbare Aufgabe, in jedem eigesendeten Spiel alle Resourcen auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen zu pruefen. Allerdings, sollte uns so eine dennoch auffallen, sind wir verpflichtet, eben jenes Projekt zurueck zu weisen. Allerdings muss euch das nicht davon abhalten, euer Spiel irgendwo (z.B. bei Rapidshare) hochzuladen und den Link hier im Forum zu veroeffentlichen oder das Spiel privat zu verteilen. Allerdings muessen wir euch darauf hinweisen, dass ihr euch dann durch das in Verkehrbringen von euch nicht urheberrechtlich zustehenden Medien strafbar macht. Was ihr mit dieser Information anfangt, ist euere Sache. Fuer genau diesen Zweck hat uns der Liebe Gott den freien Willen gegeben, und einen Verstand um ueber die moralischen Konsequenzen nachzudenken.

  3. #3
    In einer Sache muss ich widersprechen Ineluki... Wenn du das Spiel nur Privat verteilst also nur an Freunde oder bekannte, welches ein Geschütztes lied beinhält und das ganze auf nicht kommerziellen wege machst, ist es sogar erlaubt und somit legal. Erst wenn es für die Große Masse öffentlich gemacht wird, ist es verboten.

  4. #4
    Zitat Zitat von KratosAurion91
    Wenn du das Spiel nur Privat verteilst also nur an Freunde oder bekannte, welches ein Geschütztes lied beinhält und das ganze auf nicht kommerziellen wege machst, ist es sogar erlaubt und somit legal. Erst wenn es für die Große Masse öffentlich gemacht wird, ist es verboten.
    nein da muss ich dir widersprechen^^
    Auch unter "freunden" darf man man ja auch nich seine CDs brennen und verteilen. Egal ob an Einen oder Tausende Leute, davon hängt höchstens die Höhe des Strafmaßes ab. Copyright ist Copyright! Rechtlich ist ja sowieso fast alles illegal
    aber wie Ineluki sagte:
    Zitat Zitat von Ineluki
    Fuer genau diesen Zweck hat uns der Liebe Gott den freien Willen gegeben, und einen Verstand um ueber die moralischen Konsequenzen nachzudenken.
    (Auch wenn ich nicht glaube das es "Gott" war *abschweif*)

    Man muss man das für sich entscheiden ob und wieviel "illegale sachen" man in seinem leben tuen will, das eigene Gewissen sollte da Maßstab sein. Gar keine ist pratisch unmöglich^^ und auch langweilig

  5. #5
    Zitat Zitat von KratosAurion91 Beitrag anzeigen
    In einer Sache muss ich widersprechen Ineluki... Wenn du das Spiel nur Privat verteilst also nur an Freunde oder bekannte, welches ein Geschütztes lied beinhält und das ganze auf nicht kommerziellen wege machst, ist es sogar erlaubt und somit legal. Erst wenn es für die Große Masse öffentlich gemacht wird, ist es verboten.
    Da muss ich leider widersprechen. Frueher war es afaik mal moeglich, fuer sich und wenige(!!) Freunde Kopien legal anzufertigen, allerdings wurde meines Wissens nach dieser Paragraph vor etwa 2 Jahren ersatzlos gestrichen. Heute ist es dir noch nicht einmal mehr gestattet, unter allen Bedingungen eine Sicherheitskopie fuer dich selbst anzufertigen, sondern nur, wenn es der Rechteinhaber ausdruecklich gestattet.

    Eigentlich ist es auch ein Verstoss gegen das Urheberrecht, wenn eine Band den Song von jemand anderem ohne dessen ausdrueckliche Erlaubnis covert, also nachsingt oder nachspielt. Allerdings wird dagegen meist nicht vorgegangen. Auch eigene Uebersetzungen fallen unter das Fremdurheberrecht, da sie abgeleitete Werke sind. Ergo darfst du auch keine Lieder/Buecher/etc ohne ausdrueckliche Genemigung des Rechteinhabers uebersetzen.

    Was den Punkt "ich mach das doch nur Kostenlos" angeht, so ist da das Gesetz sehr deutlich: Es steht immer drin, dass es keine Rolle spielt, ob du das Ganze zu komerziellen zwecken oder kostenlos durchfuehrst.

    Ach ja: Auch das Thema "Musik Nachkomponieren" bzw "selber einspielen" ist eine heikle Sache, denn auch damit verletzt ihr das Urheberrecht, denn (zumindest war es mal so definiert) ein Musikalisches Werk gilt in der Richterlichen Auslegung bereits als von einem anderen musikalischen Werk abgeleitet, wenn beide in 7 (in Worten SIEBEN) Toenen uebereinstimmen, wobei es unerheblich ist, ob selbige in eine andere Tonart gesetzt wurden, und demnach darf soetwas nur dann gemacht werden, wenn man a) die ausdrueckliche Erlaubnis des Rechteinhabers hat, oder b) nachweisen kann, dass man das andere Werk niemals gehoert/gesehen/etc hat, sonst ist das Plagiat und demnach eine Straftat.

    In diesem Sinne bleibt uns eigentlich nichts anderes uebrig, als in unseren Spielen keine Musik und keine Graphikausgabe und keine Texte zu verwenden, fuer die wir nicht entweder selber das Copyright besitzen oder fuer die wir nicht eine ausdrueckliche zweckgebundene Verwendungserlaubnis haben. Der rechtlich einfachste Weg ist also, Werke (Texte, Musiken, Graphiken) zu verwenden, die unter einer freien Lizenz (LINK und LINK) zur Verfuegung stehen.

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