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Thema: WG #58 - La, Le, Lu - gib ein Bett dazu

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  1. #1
    Wenns aber beide wollen und niemand Probleme damit hat... wo kein Kläger da kein Richter.

  2. #2
    Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
    Wenns aber beide wollen und niemand Probleme damit hat... wo kein Kläger da kein Richter.
    In dem Fall wären die Eltern aber dagege gewesen. Und mMn wäre jeder vernünftige Vater oder jede vernünftige Mutter dagegen, dass ihr 12jähriges Kind schon Sex hat. Meiner Meinung nach sollten die Kiddys da eh bis 16 mit warten. Gerade wenn man bedenkt, dass viele mit 18 noch nicht reif genug sind.

    @Karl
    Mit 14 bist du strafmündig, also kannste da auch angezeigt werden. Ob was draus wird ist ne andere Sache.
    Wenn nen 13jähriger mit ner 12jährigen poppt, kannste da nur die Eltern anzeigen.^^

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