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  1. #2

    Leon der Pofi Gast
    psychiatrische behandlung darf weder in einem öffentlichen dokument an die arbeitsgeber weitergegeben werden, noch ist es nötig.
    ein arbeitsgeber darf sich auch nicht erkundigen, warum du überhaupt krank warst oder sonstige einsicht in deine krankenakte bekommen.
    warum gibst du solche privaten details überhaupt der öffentlichkeit preis? nun, ich persönlich war noch nie bei einem vorstellungsgespräch, sondern habe die bewerbungen einfach per mail versandt oder den arbeitsplatz sofort bekommen aber im sozialberuf ist dies auch anders.
    Geändert von Leon der Pofi (16.03.2010 um 21:57 Uhr)

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