Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
Wieso? Das Problem löst sich doch eh durch die gültige Rechtssprechung: Kinder sind nicht vertragsfähig. Die Spende würde somit doch entfallen oder täusche ich mich da gerade vollkommen? (*Auf unsere Juristen schiel und um Belehrung bitte.*)
Ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig, das heißt, dass Rechtsgeschäfte, die nicht einen lediglichen Vorteil für den Minderjährigen darstellen (wie eine Schenkung an den Minderjährigen) schwebend unwirksam sind, solange es keine vorherige Zustimmung bzw. nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters gibt.

Ausnahme bildet der sogenannte Taschengeldparagraph - nach dem dürfte Byder sein Taschengeld zwecks möglicher Überschreitung der 9.999-Post-Marke spenden

(Achtung: Dies ist die Aussage einer nicht mal Halbjuristin. Mögen andere angehende Juristinnen, die sich hier rumschleichen, mich ggf. berichtigen oder meinetwegen auch die entsprechenden §§ hinterschreiben ).