Also ich finde die Wörter "der" und "das" ja besonders schlimm.:(Zitat:
Das Problem ist das Wort "die".
Der Baum, Das Buch, Der Computer, Das Auto, .... Schrecklich :eek:
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Also ich finde die Wörter "der" und "das" ja besonders schlimm.:(Zitat:
Das Problem ist das Wort "die".
Der Baum, Das Buch, Der Computer, Das Auto, .... Schrecklich :eek:
Ich hab eben die Suchfunktion der Seite etwas modifiziert:
http://www.rpg-atelier.net/suche.php
Man kann nun bei den Suchkriterien angeben, ob das Spiel verfügbar sein soll.
Wenn man keinen Suchbegriff eingibt und nur ein Häkchen bei "Download verfügbar?" setzt, erhält man übrigens eine Liste aller verfügbaren Spiele.
Delta Star ohne das prägende Wily Stage Theme ist NICHT Delta Star. Das hat Generationen geprägt. ;_; Plus furzend-rülpsender Bären in Herzchenunterhose und... anderer Dinge. THIS MAKES ME SAD!
Ohne jetzt 30 Seiten hier zu durchsuchen, soll die Entnahme der Musik jetzt die einzige Maßnahme sein? Oo
Das kann eigentlich ja keine dauerhafte Lösung sein. Zumal viele sich die Spiele ohne Musik nicht mehr runterladen werden. Alleine diverse Fungames machen ohne Musik keinen Sinn mehr. Da kann man sie auch direkt weglassen. ._.
Außerdem ist es so nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Abuse-Meldung ins Haus flattert, weil dann eben die Grafiken stören.
Furzgeräusche und „Los, Staubflock'n!” sind immer noch im Spiel enthalten. Was Willy betrifft: Das ist leider ©Nintendo. Ach! Das ist doch alles zum Ko… äh, Koffeintabletten-Einnehmen.
@Eisbär: Zu den Grafiken habe ich mich glaube ich schon einige male im Forum geäußert. Um es kurz zu machen: § 24 und § 57 und noch ein paar andere. Ich bin kein Rechtsexperte, doch solange das Spiel als neues Werk genug Eigenständigkeit beweist, bin ich da guter Dinge. Das ist leider aber auch der Grund, wieso die meisten Fan-Spiele momentan mein großes Sorgenkind sind, denn die werden wohl selbst § 24 überbeanspruchen (auch wenn ich beispielsweise bei csgs Parodiespiel etwas hoffen kann). Der Paragraph gilt leider auch nicht für Musik (und § 52 schon gar nicht, da die Musik ständige Begleitung ist).
Und ob das nun eine dauerhafte Lösung ist oder nicht: Es gibt leider keine andere Lösung. Außer vielleicht, dass die Community ihren jeweiligen Lieblingsspielen unter die Arme greift und z.B. neue Musik findet, Musik die man auch nehmen darf. Micht kotzt die Sache ja auch an, aber geht halt nicht anders.
Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.
Da er ohne Reaktion auf solche Anfragen hier reinpostet, kannste davon ausgehen dass ers gepflegt ignoriert. Er fürchtet sich anscheinend davor wegen Weitergabe dieser pöhsen Copyright-Dinger drangekriegt zu werden, hier im Forum scheint es aber schnurz zu sein (siehe Com-Spieledatenbank).Zitat:
Zitat von Spongie *W*
Würd mich btw auch mal interessieren ob ihn ein Anwalt festnageln kann wenn er hier was im Forum findet (das Kami hatte seine Makerbereiche ja komplett gelöscht und neu aufgesetzt, um alles belastende zu vernichten).
Wenn du eigene Musik verwendest wird das auch im Atelier welche haben :)Zitat:
Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.
Und sie es mal positiv, wenn dein Spiel eines der wenigen ist, die Musik haben wird es sicher bevorzugt werden.
Neues Feature: Kein Stummspiel! ;D
Dürfte net unbedingt die Musik sein die mir gefällt, ich denke mir schließlich auch meinen Teil bei der Auswahl um ein bestimmtes Feeling zu vermitteln.
Am liebsten wäre mir eher sowas wie "Für den Inhalt ist alleinig der Autor verantwortlich", aber das beißt sich wohl mit der deutschen Rechtsprechung.
Erstmal ordentlich Musik finden. An Kampfmusik finde ich zwar viele gute MP3s (wenngleich wenig wirklich epische), aber bei Midis hab ich z.B. letztens sicher 60 Stück durchgehört und so gut wie jedes Lied wieder gelöscht weil die einfach nicht gut klangen.
Und finde mal sowas bei freien Songs.
Es reicht doch, wenn sich die CRTP-Gruppe erstmal um Musik kümmert. Wenn genügend Stücke vorhanden sind, können die Musikstücke in die alten Spiele eingebaut werden. Natürlich nur bei den beliebten Spielen. Sonst macht sich ja keiner die Arbeit.^^
"Und das Spiel hat keine Musik. Wie bei Delta Star."
Sag mal, ich habe den Eindruck, du machst hier einen auf Pseudo-Revoluzzer, kann das sein?
GSandSDS macht eben das, was nach aktueller Rechtslage und nach seinen Recherchen, das sinnigste ist, um nicht gleich nur leere Ordner zum Download anbieten zu müssen. Und das sind nunmal vorrangig Musikstücke und Fanfics bzw. allzu sehr gerippte Grafiken.
Es ist ja schön, dass du mitunter all die tollen Trashspiele "retten" magst, aber du könntest, anstatt hier so ne Anti-Haltung einzunehmen, vielleicht - sofern es in deiner Kompetenz steht - auch erstmal selber recherchieren, was man rechtlich nun an der Datenbank wirklich beanstanden müsste und was nicht.
Wie GSandSDS schon sagte: Er kann es auch gleich wie bisher lassen, dann kannst aber DU sicher für die Abmahngebühren aufkommt, wenn's dann richtigen Stress gibt.
Aber dieses ständige Rumgestichele von deiner Seite geht mir langsam gegen den Strich. Dann hilf mit, die Sache ordentlich über die Bühne zu bringen und zieh hinterrücks nicht irgendwelche Parallel-Projekte hoch, um die "hochgeschätzten Perlen" der Community zu retten (wovon ich - für mein Dafürhalten nen Großteil eh nicht prickelnd finde, mich ergo sowieso frage, wieso da jemand die unbedingt downloaden wollen würde).
Soviel dazu.
Wie sieht's eigentlich mit eb!'s Statement bezüglich dem RTP (auch besonders wegen XP und VX) aus? Gibt es da schon was Neues?
MfG Sorata
Hmm, um es mal mit den Worten des großartigen Dachdeckers Benether zu sagen: "Hast du die Augen offen? Ist da vielleicht so ein Balken, wo du sehen tust?"
Wenn wir doch alle Spiele von der Seite nehmen mussten, wie sollte er sie denn dann hier im Forum explizit reinstellen können? Das ist absurd. Was zum Teufel erwartest du denn? xD Wenn du allerdings die Anwalts- und Mahngebühren tragen möchtest, bitte. :)
Aber da es hier impliziet ist dürfen wir?! Thx.
Ich liebe dich. xD
2364.: Nun, wenn ich den fremden Zungen, in denen Ihr mir gegenüber Eure Meinung kundtut, bin ich geneigt, einzugestehen, dass einige meiner Anschuldigungen und Vorwürfe vielleicht etwas übertrieben scheinen. Dennoch bleibt mir der Eindruck nicht verwehrt, dass Davias etwas zu sehr GSandSDS' Handhabe unnötig stark kritisiert und schlecht redet.
Anstatt nun also allen alten Kram zu retten, könnte man doch der Überlegung nachkommen, den betroffenen Spielen durch Suchen nach rechtlich unbedenklicherer Musik auszuhelfen, sofern sich die Ersteller dazu nicht selber in der Lage sehen. Denn selbst wenn man alle Spiele an einem anderen Ort zwischenspeichert, wird ihre Legalität dadurch auch nicht gesteigert. o_ô
Ich lebe fort, in der Hoffnung, das zumindest diese Worte hier meine Aussage verständlich und weniger angreifen auszudrücken vermögen.
Mit bestem Gruße,
Sorata
Bezüglich § 24 I UrhG bei Fan-Spielen:
BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00 - Gies-Adler
"Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nicht ohne weiteres allein aufgrund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muß, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes."
Quelle: http://lexetius.com/2003,2004
Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.
D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.
Bezüglich § 57 UrhG:
Ist zwar nur von Wikipedia, aber ich befürchte, dass die Grafiken, etc. von Maker-Spielen nicht unter die Vorschrift fallen:
"Im deutschen Urheberrecht erlaubt § 57 UrhG die Abbildung (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe) eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn dieses nur als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand anzusehen ist.
[...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk
Aber, wenn § 24 I UrhG bereits eingreift, spielt § 57 UrhG keine Rolle, da § 24 UrhG den Inhalt des Urheberrechts regelt, während § 57 UrhG eine Schranke des Urheberrechts ist.
D.h. wenn § 24 bereits sagt, dass ein Werk unter diesen Umständen ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden darf, ist es unerheblich ob § 57 eingreifen würde.
Nur wenn § 24 nicht gegeben ist, kommt es auf § 57 an, der imo leider wohl nicht eingreift.
(Bzw. kurz zusammengefasst: §§ 24, 57 UrhG sind Rechtfertigungsgründe, d.h. wenn einer von beiden eingreift ist die Verwertung u. Veröffentlichung (§ 24) bzw. Veröffentlichung (§ 57) in Ordnung. Wollte das nur kurz deutlich machen, da ich mir auch erst nicht sicher war, wie diese Paragraphen zusammenspielen.
Zumindest hab ich das aus dem TV-Total-Urteil herausgelesen (In dem geht es zwar nicht um § 57, sondern um andere Schrankenbestimmungen. Das dürfte für die Systematik aber keinen Unterschied machen), Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080145.htm)
Die verwendeten Grafiken und Musikstücke bleiben auch da jedoch weiterhin geschützt. Daher wird das nicht wirklich was bringen.
Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.Zitat:
Zitat von Zaphod
Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:Zitat:
Zitat von Zaphod
An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.Zitat:
Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen (und allen anderen Werkarten) dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.
Hm, da kommt es wohl auf die Sichtweise des Juristen an, der die Sache behandelt.
Yeah, es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung für Künstler wie hier. Ich finde die Situation nur unnötig, die Menschheit lebt vom von der kreativen Evolution. Wenn jetzt jede Verwendung jeder Entwicklung eines Andern verboten ist, wie soll man dann Veraltetes verbessern und erneuern?
Ich hoffe, es wird eine befriedigendere Lösung gefunden, als die alten Meisterwerke der Makerzunft einfach vergessen zu müssen.
Es geht mir mehr um die Gesamtheit der Games und auch zur Beihilfe zu ihrer Erhaltung (eben vor allem aus dem Datenbank-Fundus). Schließlich ist annähernd jedes Game hiervon betroffen, die Zweigleisigkeit von Forum und Datenbank und warum niemand dazu ein Statement abgibt war mir aber auch schon vorher ein Rätsel.Zitat:
Zitat von Sorata08
Meine Reaktionen resultierten btw eher aus Unverständnis warum nicht auf soetwas (zum wiederholten Male) geantwortet wird, obwohl die Sache relativ wichtig ist. Mittlerweile wurde ich allerdings von jemandem aufgeklärt warum das so ist, ich werde und kann mich hierzu allerdings nicht weiter äußern (ja, es hat bestimmte Gründe auf die nicht näher eingegangen werden kann).
Insofern ziehe ich auch alle Phrasen meines Unverständnisses zurück und entschuldige mich dafür mal an dieser Stelle~
Eine Frage hätte ich da, was mein Projekt anginge und da ich momentan nicht die Zeit habe um danach zu suchen frage ich einfach rein:
Wie sieht es eigentlich mit M&B aus? Sind die aus "legaler" Sicht auch "verboten"?
Ich glaube hier stand irgendwo, dass verboten wäre die Sets mit illegalen Versionen des Makers zu verwenden, aber ansonsten gibt es eigentlich keine Probleme.
Und um die Grafiken musst du dir mittlerweile wesentlich weniger Sorgen machen als um die Musik. Letztere wird sicherlich entfernt falls du das Spiel ans Atelier sendest und copyrightgeschütze Stücke drin sind.
Wenn du dir aber anschaust was für Spiele schon wieder auf der Seite sind, wirst du unter anderem welche mit M&B entdecken, von daher arbeite ruhig damit weiter.
Das selbe gilt dann für alle Stile, oder gibt es da Außnahmen (z.B. dachte ich da wär was mit RefMap gewesen?)?
Wie Jack sagte, Refmap ist nur verboten wenn du den illegalen Maker benutzt, aber 1: Wird eh niemand verfolgen können welchen du benutzt und 2: wenn man schon den illegalen benutzt ist die grafik dann auch egal ;)
Diese Regel die ich mal erwähnt habe, hat MACK irrerweise aus seinen Nutzungs-
bedingungen gestrichen, also macht euch mal um REFMAP keine Gedanken mehr.
Glueck gehabt. Aber wie sieht es mit Theodore aus. Ich mapp
zwar hauptsaechlich mit Refmap aber Theodore istmeiner
Nummer 2.
Nein, wie ich damals erwähnt habe. Er hat immer noch was gegen die Nutzung im illegalen Maker ;).Zitat:
Zitat von MagicMaker
Was haltet ihr von Quellenangaben? Dann hat sich die Diskussion auch erledigt.
REFMAP License Agreement
Also heisst es, dass man diese ohne weiteres nutzen darf?Zitat:
Zitat von Our Graphic data
Ich selber bin doch geschockt ...
... das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.Zitat:
Zitat von Rules of Usage
Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach! :DZitat:
Zitat von Required Change to redistribute
Um sich an sowas zu halten müsste man diese Bestimmungen auch erstmal lesen.
Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.Zitat:
The companies do not approve the software called "maker" series distributed by the illegal act
Das ist allerdings nicht wirklich überprüfbar, das ist nur eine dieser Standard-Schutzklauseln damit sie selber nicht in Gefahr kommen. Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?Zitat:
Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.
Ändert der das ständig oder was xDZitat:
REFMAP License Agreement
Ich hab mich doch erst neulich da durchgekämmt und von dem *1-Bereich
war keine Spur mehr. :'D
Gar nicht. Wen piepts? http://www.multimediaxis.de/images/s.../old/szuck.gifZitat:
Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?
Ja erstens sind die Credits meistens falsch, zweitens fehlt die ReadmeZitat:
das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.
wirklich in jedem deutschen Spiel das mir bekannt ist. Das hab ich bisher
nur bei einigen aus Japan gesehen, so sehr viele mit REFMAP hab ich aber
noch nicht gehabt.
Kannst ihn ja fragen, man trifft Theo hin und wieder auf Pixiv wo er VX-TilesZitat:
Aber wie sieht es mit Theodore aus.
(nur Maps, keine Tilesets), Background-Arts und sonstwelche netten Sachen
präsentiert. Oder einfach nach der Kontaktadresse auf der Seite gucken.
Vielleicht gibts die Bestimmungen auch noch auf einer Archivseite von der
Wayback Machine.
Zumindest offiziell wird sich auch das Atelier von illegalen Versionen distanzieren müssen, auf legaler Ebene. Es ist aber eben klar das man praktisch nicht darauf achtet, wie ich sagte, Standard-Schutzklauseln.Zitat:
EDIT:
Das ist heute ja auch so, oder darf jemand hier illegale Versionen offen verbreiten? Nein, aber unter der Hand passiert das natürlich.
Indem man sich die generierte .exe Datei ansieht?Zitat:
Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?
Und jetzt sitzen wir in der Scheiße oder was?(!); meine es Allgemein jetzt und nich wegen diesem Chipset.
Wenn ich mich nicht irre, durfte man es früher so offen zum Downloaden anbieten, aber seid einigen Jahren wurde das wieder eingestellt? Somit gibt es doch dann drei Arten von Benutzern: Diejenigen, die es gekauft haben; Diejenigen, die es kostenlos & legal damals runtergeladen haben; und jetzt die heutigen illigalen Verbreitungen!
Und widerum wie sollen die DAS anstellen? Besuchen bestimmt jeden einzelnen Nutzer und kontrollieren es mal einfach schnell: Außerdem kann ich genauso eine GEKAUFTE Version ins Netz stellen ( Key benötigt man nicht bei dem 2k, 2k3 )! :D
Wenn ich jetzt falsch liege ... mich bitte sofort ansprechen! :)
Ich rede von den vom RPG Maker generierten exe-Dateien der Spiele. Die unterscheiden.sich. Die legale japanische Version generiert eine erkennbar andere Datei als die von Don Miguel übersetzte Version.Zitat:
Und widerum wie sollen die DAS anstellen? Besuchen bestimmt jeden einzelnen Nutzer und kontrollieren es mal einfach schnell: Außerdem kann ich genauso eine GEKAUFTE Version ins Netz stellen ( Key benötigt man nicht bei dem 2k, 2k3 )!
Das war ja nicht der Punkt. Ich rede nur vom allgemeinen Fall. Ob man das kontrolliert ist eine ganz andere Frage.
Ich glaube kaum das hier irgendjemand aufhören wird REFMAP zu verwenden nur weil sie den Maker nicht legal besitzen. Außerdem läd das Atelier ja auch wieder Spiele mit diesen Grafiken hoch (und diversen anderen eigentlich copyrightgeschützen Grafiken, von daher http://www.multimediaxis.de/images/s.../old/szuck.gif)
Wer seine Spiele noch ans Atelier schicken will muss jetzt hauptsächlich nur seine Musik aus freien Quellen beziehen.
Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.
Die Frage ist eher: Kontrolliert das Atelier ab jetzt ob die Spiele mit einer legalen Version des Makers erstellt wurden und lehnt illegal erstellte Spiele ab?
Hab ich niee behauptet! :D
Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde; kann aber auch verwechselt haben. Ich selber habe es aber immernoch nicht verstanden, weshalb auch nun das RTP verboten werden soll .. ist doch das Standart von allen und in meinen Augen, das Beste Chipset!Zitat:
Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.
Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!
Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?
Früher wurde der maker auch öfters zum download angeboten (und wenn man richtig sucht findet man ihn immer noch), aber das macht es nicht gleich legal, schließlich kannst du alles irgendwo zum Download finden.
Und das RTP darf man wohl eigentlich nur dann verwenden, wenn man eine Lizenz erworben hat, die man eben nur beim Kauf des makers erhält.
Eben. Beim XP und VX ist es ja noch einfacher sich den legal zu holen. Den 2k müsste man sich extra aus Japan besorgen und der 2k3 mit dem ich fast ausschließlich arbeite ist scheinbar nirgens mehr erhältlich, so wie ich das hier rausgelesen habe.
Die Frage die ich mir stelle ist doch die, ob jetzt noch Spiele mit Refmap angenommen werden. Vielleicht wäre zum Theama Ressurcenzulässigkeit im graphischen Bereich ein verbindliche Adminankündigung sinnvoll.
Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten. Dann kam der große Rechtsstreit mit Enterbrain und ab sofort durften weder Download noch Links zu diesem angeboten werden. Wenn ich das damals richtig mitgekriegt habe, dann wurde allerdings gestattet, dass diejenigen, die den Maker schon hatten, ihn weiterbenutzen dürfen. Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.
Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.
Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?
Ich greife mal der offiziellen Seite voraus, da ich meine zu wissen, wie diese zum Thema steht.
1. Offiziell gehen wir natuerlich davon aus, dass jeder so ehrlich ist, und sich den RM2k oder zumindest einen der anderen Maker legal aus Japan importiert hat.
2. Warum wir die erstellten Spiele nicht auf die Version von Don Miguel ueberpruefen ? Weil wir davon ausgehen, dass die meisten trotz dessen, dass sie den Maker aus Japan korrekt importiert haben, auf ihren PCs die uebersetzte Version von Don Miguel verwenden. Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden, ebenso gibt es Probleme mit dem Verteilen der so installierten Spiele. Da aber jeder ohnehin den Maker gekauft hat, glauben wir, dass Enterbrain nicht aktiv dagegen vorgehen wird, dass stattdessen eine unautorisierte Uebersetzung verwendet wird (das ist sogar nach deutschem Recht erlaubt, sofern die Nutzungsbedingungen nichts anders sagen. Selbiges kommt aber hier nicht zur Anwendung). Fazit: Spiele mit der Don Miguel Uebersetzung des Makers werden angenommen, weil wir fest davon ausgehen, dass jeder, der den Maker auch benutzt, sich diesen auch kaufen wird.
3. Da nach 1. und 2. ja alle den Maker gekauft haben, und wir in Treu und Glauben deswegen auch die uebersetzte Version akzeptieren, lehnen wir auch Refmap Chipsets nicht ab, da ihre Verwendung zusammen mit einer gueltigen Lizenz des Makers ja erlaubt ist.
4. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstoessen sieht das natuerlich anders aus. Wenn wir also erkennen, dass jemand urheberrechtlich geschuetzte Musik verwendet, bei der es sehr fraglich ist, dass derjenige die noetigen Vertriebsrechte besitzt (z.B. Charts, etc), oder wir explizit darauf hingewiesen werden, werden wir natuerlich besagtes Spiel nicht auf die Seite lassen oder selbiges aus der Downloaddatenbank entfernen. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir alle Urheberrechte der Welt kennen, aber wenn sich jemand beschwert, muessen wir handeln, sonst haben WIR das Problem am Hals. Das gleiche trifft natuerlich auf Graphiken etc. ebenfalls zu, sofern diese einem geschuetzten Werk nicht nur entfernt aehneln (§24UrhG).
Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.
Ausserdem ist der Zoll bemächtigt, Importware zu beschlagnahmen, allerdingsZitat:
erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss
von Glück gesagt nur wenn der Hersteller das anordnet, was eb! halt sowieso
nicht macht.
Ohne sowas wirst du ihn auch nicht ordentlich benutzen können und selbstZitat:
und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.
einer der JP beherrscht muss sich auch dran gewöhnen die globale System-
Sprache auf eben diese umzustellen, da ja...:
Das habe ich bis heute nicht auf die Reihe bekommen, ihn wirklich fehlerfreiZitat:
Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden
laufen zu lassen, nichtmal mit Hilfsprogrammen wie AppLocale oder NTLEA
funktioniert er wirklich vollends korrekt.
Ausserhalb von Deutschland sind nur leider immernoch genug Seiten die dasZitat:
Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten.
von Beginn bis heute immernoch tun, unsere Comms halten sich nur eben
recht vorbildlich an die Vorschriften. :D
Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.
Ich bin gespannt zu lesen wie du dir den Nachweis vorgestellt hast.Zitat:
Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird.
Mir fällt dazu keine Möglichkeit ein. xDDD
Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.
Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.
Kurzum: Es werden also weiterhin 2k/3 Spiele auf der Seite angenommen, mit quasi jeglicher Grafik, aber nur "freier" Musik? Sind die ganzen Midis aus vgmusic wirklich nicht mehr erlaubt?
Soweit ich weiß, nicht.Zitat:
Zitat von Ascare
Aber wie siehts bspw. mit klassischer Musik, Volksliedern und alten Armeemärschen aus? Die dürften doch ohne weiteres verwendet werden, sofern der, der das Midi/MP3 arrangiert hat nichts dagegen hat.
Ich spiele natürlich unter anderem auf die Reise ins All an. Ohne Preußens Gloria geht's einfach nicht ;)
So alt dass sie niemandem mehr gehört und sowieso überall allgemeinverwendet.Zitat:
klassischer Musik
Ein Lied muss bereits sehr alt sein um als solches zu gelten und dann für sowasZitat:
Volksliedern
befunden werden, gleiche Sache wie erstens.
Ich denke nicht dass man mit sowas Probleme bekommt.Zitat:
alten Armeemärschen
Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.
Ich weiß, dass eb nicht auf unser Geld angewiesen ist. Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht. Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
Mein Vorschlag zielte darauf ab, dass man gegen Bezahlung von eb lediglich irgendein Schriftstück kriegt. Darin müsste nur Name, Anschrift und das notwendige Blabla stehn. Die persönlichen Daten würden sowieso über ne Online-Bestellung erfasst werden und der Rest ist kein großer Aufwand.
@MagicMaker
Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.
Das stimmt allerdings. ich lasse mich einfrieren, dann hab ich das Problem nicht mehr :DZitat:
Dann haben ja die in 70 Jahren voll Glück: Die können richtig geile Soundtracks aus geilen Spielen benutzen ( wenn wa voher den Komponisten töten xD )
Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.
Ersteres stimmt ja (zumindest "gar nicht mehr zum" wäre korrekt) aberZitat:
Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht.
RPG2000 gibts seit Release bis heute ununterbrochen kaufbar zu finden. :'D
Die Comm sollte sich lieber mal was irres für den zehnten Geburtstag dieses
netten Programms einfallen lassen, dem 5. April.
In dem Fall hätte sich eb! über den alles andere als unbekannten HimeyaShopZitat:
Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
hergemacht, aber jeder von dem ich weis dass er einen Maker da bestellt hat,
hat ihn auch bekommen.
Das ist leider nicht korrekt. Ob ihr uns die Kaufquittung oder sonst was zeigt, ist unerheblich. Man kann uns in dem Fall immer dran kriegen, wenn es nicht korrekt ist, und es jemanden interessiert. Allerdings koennten wir dann unsererseits wieder unsere Ausgaben zivilrechtlich vom Ersteller einfordern, nur ist das Aufwand ohne Ende und fuer uns finanziell nicht machbar.
Die Komposition ist frei verwendbar, aber du brauchst immer noch jemanden, der sie spielt. Du kannst dir sicher sein, dass du irgendwelche Tonaufnahmen von z. B. Karajan sicher nicht frei in deinen Spielen verwenden darfst. Schon alleine weil die CDs immer noch verkauft werden. Bei der Musik gibt es neben der Komposition eben auch immer die Interpretation. Solange die nicht unter einer freien Lizenz verfügbar ist, hilft es dir auch nicht, dass der Komponist schon lange tot ist.Zitat:
Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.
Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD
Wenn du dein Spiel auf die Atelierseite laden willst. :'DZitat:
Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD
Aber auch dann bleibt dir als Alternative eine der Massen an Quellen für
Free Game Music, man muss sie eigentlich nur finden.
Ich frage jetzt einfach mal ganz dreist, da ich nicht wirklich Lust habe, mich durch ein paar 30 Seiten zu lesen:
Das alte RTP scheint ja auch illegal zu sein. Meine Frage bezieht sich jetzt auf Spiele, die Grafiken (vor allem Facesets, Charsets, Monster) aus diesem verwenden (UiD, VD, ...).
UiD oder auch VD werden auf der Hauptseite beide angeboten, und dass, obwohl sie Grafiken aus dem RTP enthalten (auch, wenn es nur wenige oder editierte sind).
Werden auch in Zukunft noch Spiele angenommen, die Grafiken aus diesem enthalten? Oder in wie weit müssen diese editiert sein, wenn man sie verwenden will?
EDIT: Habe mir jetzt doch noch die letzten Seiten des Threads durchgelesen. Also ist es, sofern ich es richtig verstanden habe, so, dass das Problem eigentlich nur bei dir Musik liegt, und dass die Grafiken sonst (fast) kein Problem darstellen? Und wenn das so ist, bezieht sich das dann auch auf RTP-Dateien oder doch nur auf Rips?
Midis aus der RTP vom RPG Maker 2000/ 2003 und XP sind auch verboten? Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird! ;)
Ist es nicht so, dass sie an neuen Regeln für die Spiele arbeiten? :DZitat:
Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird! ;)
Interessant für Komponisten, aber auch für Leute, die das Urheberrecht immer noch nicht so richtig ernstnehmen mögen:
http://portal.gmx.net/de/themen/musi...erurteilt.html
Kurz gesagt, darf Bushido 'ne beträchtliche Menge seiner CDs einstampfen und zusätzlich Schadenersatz zahlen, weil er in seinen Liedern geschützte Tonfolgen aus den Liedern einer anderen Band verwendete.
So langsam wird's bizarr. Ich meine Tonfolgen? So 'ne verdammte Tonleiter hat nun Mal max. 12 Töne. Ab wann wird ein bestimmtes Sub-Set davon oder eine bestimmte Änderung der Sortierreihenfolge von Tönen (AKA Melodie) zum geschützten Gut?Zitat:
Zitat von Artikel
Smetanas Klassiker "Die Moldau" oder das gute alte Volkslied vom "Häschen in der Grube" - wer würde den Urheberrechtsstreit gewinnen? Oder wird gar der Komponist von "Alle meine Entchen" der Sieger sein, und die gesammmelten Reichtümer einsacken?
Ich könnte kotzen.
Anderes Wort für: MelodieZitat:
Zitat von Das'O'
Du vergisst, dass es noch viele Oktaven gibt, demnach also weitaus mehr Töne vorhanden sind ;)Zitat:
Zitat von Das'O'
Zum Geschützen Gut wird eine Melodie, wenn es der Komponist schützen und eintragen lässt. Ähnl. dem Patent.Zitat:
Zitat von Das'O'
Es gibt nunmal Unterschiede zwischen allg. Volksliedern und Musik von einer Band. :rolleyes:Zitat:
Zitat von Das'O'
Niemand kann mehr sagen, wer "Alle meine Entchen" "komponiert" hat. Es ist freies Gut.
Aber exakt die Melodien einer zeitgemäßen und bestehenden Band kopieren, ist schon ein starkes Stück und logisch (und für mich auch rechtens) dass Bushido dafür erlangt wird.
Wirklich aufregen könnte man sich nur, warum der Rapper sowas gemacht hat, aber da mir dieser und seine Musik aber am Äquator vorbeischwebt, ist mir das auch recht egal. XD
Tja, das zeigt das niemand vollkommen ist, schon gar kein Rapper.
Gibt es sonst irgendwelche Neuigkeiten zur Downloaddatenbank, oder zukünftigen Uploadbedingungen, oder bleiben die Spiele ewig ohne ihre eigene Musik und Graphiken?
Wie bereits erwähnt wird es in Zukunft einige Veränderungen an der Seite geben, allerdings können wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Details bekannt geben. Zurzeit kann ich von technischer Seite her berichten, dass wir am CMS und der Seite arbeiten. Außerdem werden ja noch einige Projekte neu vertont, wie wusch schon sagt. Leider liegen daher derzeit auch alle aktuellen Tests auf Eis. Ihr werdet erfahren, wann und wie es weiter geht.
Wir arbeiten an den Projekten, aber das kostet eben alles seine Zeit. :)