Falsch. Die können so viel Aufschreiben, wie die lustig sind, denn das ausspionieren ist rechtswidrig. Eine Zwangsanmeldung kannst du vor Gericht widerrufen.
Wieder falsch. Es gibt einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Allerdings hält sich die GEZ nicht an diesen Vertrag, sodas man hier abermals sein Recht einklagen muss.
Ein Student muss eigentlich nichts bezahlen. Auch wenn er zu Hause wohnt.
Wenn ein Student zu Hause wohnt, bekommt er bafög in Höhe von 212 €. Das liegt unter dem Sozialhilfesatz und somit ist er Gebührenbefreit.
Aber hier stellt sich die GEZ meist quer, sodass man selbst hier wieder vor Gericht gehen muss.
Auch wenn man arbeitet und man wohnt noch zu Hause muss man nichts bezahlen. Man muss lediglich nur sagen, dass der Fernseher, den man benutzt, von dem Besitzer/Mieter des Hauses/der Wohnung bereitgestellt wird. Man darf NICHT sagen, dass dies der eigene Fernseher ist und schon ist man aus der Geschichte raus.