Zu beiden ein klares Nein. Für geklaute Sachen, auch wenn man sie editiert hat kann man überhaupt nichts verlangen. Und solche Begriffe wie "stark editiert" sehe ich auch nicht als eigenes Werk an.Zitat von Kelven
Selbst wenn der Fremdanteil kleiner ist, so basiert es immer noch auf einer fremden Vorlage und daher kann es niemals als eigen betrachtet werden. Ressourcen die wirklich zu 100% eigens erstellt worden sind, kann man als eigene betrachten und sich dementsprechend als Urheber sehen und damit die Rechte in Anspruch nehmen. Natürlich wird auch für kommerzielle Produkte viel geklaut, verändert und als eigen ausgegeben, aber das ist ne andere Geschichte.Zitat
Oft weiß man ja auch nicht wo man fragen sollte. Soll man jetzt die Support Hotline von SquareEnix anrufen und fragen ob man die Sets aus Chrono Trigger rippen kann und damit rein privat an seinem eigenen Spiel basteln kann? Hat das mal jemand gemacht? Würd mich mal interessieren. Ansonsten ist die "Distanz" zwischen Maker und "Nicht-Maker" einfach zu weit für sowas denke ich, es sei denn man hat wirklich eine Kontakt-Adresse und meldet sich trotzdem nicht.Zitat
Das wüsste ich auch gerne. Mich haben auch schon Leute nach meinen Ressourcen gefragt und ich gebe sie gerne weiter, habe da kein Problem damit. Anders sieht es bei unveröffentlichen Material aus, also solange ein Spiel noch in der Mache ist. Wie z.B. V-King mit Mission Sarabäa, wo er nicht will, dass man seine Musik benutzt, die er selbst erstellt hat und das Spiel ja noch unveröffentlicht ist. Das kann ich sehr gut nachvollziehen.Zitat
Zusammenfassend kann ich sagen, dass wenn man die Möglichkeit hat um Erlaubnis zu fragen, dies auch tun sollte. Insbesondere wenn die Person wirklich der Ersteller ist. So kann man rein rechtlich schonmal nichts falsch machen, alles andere ist eine Frage der Moral und im Grunde nur ein Streitfall ohne Rechtsgrundlage. Das ist auch z.B. der Grund, warum RPG Advocate seine Seite mit Rips anderer schmückt, weil die Ripper ausser sich zu beschweren nicht viel tun können.